Landeshauptstadt: 1500 neue Schüler ab 2011/2012 Anmeldung beginnt
am 4. Dezember
Stand:
Im kommenden Schuljahr 2011/2012 wird es etwa 1500 Schulanfänger in der Landeshauptstadt geben. Das neue Schuljahr selbst beginnt am 15. August 2011. Das teilte die Stadtverwaltung gestern mit. In der Landeshauptstadt Potsdam erfolge die Anmeldung der Schulanfänger dieses Jahr in der Regel in der Zeit von Samstag, dem 4. Dezember, bis Freitag, dem 17. Dezember, hieß es.
Laut der Mitteilung werden die Eltern von der zuständigen Schule des Einzugsbereiches angeschrieben und aufgefordert, dort ihr schulpflichtiges Kind zum Schulbesuch anzumelden. Die Eltern haben jedoch auch die Möglichkeit, bei der Anmeldung innerhalb der gesamten Stadt eine Schule frei zu wählen. Dieses Angebot sei jedoch durch die Aufnahmekapazität an den Schulen beschränkt. Das schließe auch die Anmeldung an einer genehmigten Ersatzschule ein. Bei Übernachfrage entscheidet sich die Aufnahme des Kindes gemäß des brandenburgischen Schulgesetzes nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß Paragraph 106 Absatz 4 Satz 3 des Landes-Schulgesetzes. Bei der Schulanmeldung ist das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen, sind die Geburtsurkunde des Kindes und die Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung vorzulegen. Erfolgt die Anmeldung an einer anderen als der zuständigen Schule, sind die Eltern aufgefordert, die zuständige Schule darüber zu informieren, hieß es weiter.
Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung teilzunehmen. Den Termin erhalten die Eltern bei der Schulanmeldung von der zuständigen Schule des Einzugsbereiches.
Für Kinder, die bis zum 30. September 2011 das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt am 1. August desselben Kalenderjahres die Schulpflicht. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August 2012 das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge müssten gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten, so die Stadtverwaltung. Die Antragstellung erfolgt bei der Schulleitund der Schule des Einzugsbereiches der Wohnung.
Für Fragen stehen in der Stadtverwaltung Potsdam der Bereich Schule unter Tel.: (0331) 289 18 71 und das zuständige Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel unter Tel.: (03381) 397 420 zur Verfügung. pst
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