Landeshauptstadt: 15000 Euro abgelehnt Orthodoxe jüdische Gemeinde klagt gegen Bescheid
Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde hat jetzt gegen den Bescheid des Kulturministeriums Klage beim Potsdamer Verwaltungsgericht eingereicht. Es sei ein „Skandal“, dass das brandenburgische Kulturministerium, dem Johanna Wanka vorsteht, nicht in der Lage sei, ein Urteil richtig umzusetzen, sagte der Anwalt der Gesetzestreuen, Jens Robbert, gegenüber den PNN.
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Die Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde hat jetzt gegen den Bescheid des Kulturministeriums Klage beim Potsdamer Verwaltungsgericht eingereicht. Es sei ein „Skandal“, dass das brandenburgische Kulturministerium, dem Johanna Wanka vorsteht, nicht in der Lage sei, ein Urteil richtig umzusetzen, sagte der Anwalt der Gesetzestreuen, Jens Robbert, gegenüber den PNN. Das Ministerium hingegen hält die für das Jahr 2000 angebotene Zuweisung über 15000 Euro „für großzügig“ und bedauert laut Sprecher Holger Drews den Schritt der Orthodoxen.
Bereits im Mai dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) festgestellt, dass die Gesetzestreue Jüdische Gemeinde und die Jüdische Landesgemeinde bei der Zuweisung von Fördermitteln gleich zu behandeln seien. Seit dem Jahr 2000 hatte das Kulturministerium die vom Land für jüdische Glaubensgemeinschaften zur Verfügung gestellten Gelder ausschließlich der Landesgemeinde gezahlt. Es handelte sich dabei umgerechnet um einen Betrag von 180000 Euro. Das sei das Minimum, mit der eine jüdische Gemeinde tragbar sei, argumentiert Shimon Nebrat von den Gesetzestreuen. Es reiche für einen Rabbiner, eine Verwaltungsangestellte und Räumlichkeiten, rechnet er vor. Laut Gericht stünde auch seiner Gemeinde im Sinne der Gleichbehandlung dieser „Sockelbetrag“ zu, so Nebrat. Sollte das Land aber nicht über so viel Geld verfügen, müsse man den Gesetzestreuen zumindest die Hälfte auszahlen, damit auch die Orthodoxen „arbeitsfähig“ blieben.
Tatsächlich hat das Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in seinem Urteil vom Mai dieses Jahres dem Ministerium die Möglichkeit eingeräumt, bei der Auszahlung von Fördergeldern nach Ermessen vorzugehen. So heißt es im Urteil: Allerdings gebietet das Grundgesetz nicht, dass der Staat alle Religionsgemeinschaften schematisch gleichbehandelt. () Zu den zulässigen Differenzierungskriterien bei der Gewährung staatlicher Vergünstigungen zählen die äußere Größe und Verbreitung einer Religionsgemeinschaft, der Grad ihrer öffentlichen Wirksamkeit, ihre kultur- und sozialpolitische Stellung in der Gesellschaft und auch ihr Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Beim Bescheid von Oktober habe man nicht alle genannten Kriterien zu Grunde gelegt, so Drews. Zur Differenzierung herangezogen habe man die von den Gemeinden für das Jahr 2000 angeführten Mitgliederzahlen: Die jüdische Gemeinde (Körperschaft des öffentlichen Rechts) hatte danach landesweit knapp 600, die Gesetzestreuen (eingetragener Verein) 50 Mitglieder. Dass die Orthodoxen inzwischen 430 Mitglieder zählten, sei für den 2000er-Bescheid irrelevant, so Drews.
Weitere Klagen gegen das Kulturministerium sind noch beim Verwaltungsgericht anhängig. So verlangt die Gesetzestreue jüdische Landesgemeinde auch für die Folgejahre 2001 bis heute rückwirkend einen Teil der ausgereichten Fördermittel. „Wir warten ab, wie das Gericht entscheidet“, erklärt Drews. Für die Jahre 2003/2004, in denen das Kulturministerium auch die Zahlung an die Jüdische Gemeinde einstellte, habe man bei Gericht um einen Erörterungstermin gebeten. Der stehe aber noch nicht fest. Seit diesem Jahr greife der Staatsvertrag zwischen der Jüdischen Gemeinde und dem Land Brandenburg. Darin sei auch festgeschrieben, dass die Landesgemeinde verpflichtet sei, die Gesetzestreuen an der jährlichen Zuweisung von 200000 Euro „angemessen zu beteiligen“. Nicola Klusemann
Nicola Klusemann
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