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Aus dem GERICHTSSAAL: 20 000 Euro des Freundes unterschlagen? Zeuge beklagt auch Verlust von Goldmünzen

Freundschaftsdienst oder Unterschlagung? Der Unternehmer Ralf R.

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Freundschaftsdienst oder Unterschlagung? Der Unternehmer Ralf R.* (61) soll seinem langjährigen Bekannten Willi W.* angeboten haben, in seinem Tresor 20 000 Euro für ihn aufzubewahren. Der Handwerksmeister, dem offenbar das Finanzamt auf der Spur war, nahm das Angebot an, fügte den zwanzig Tausend-Euro- Bündeln noch vier Goldmünzen im Wert von 2500 Euro hinzu und lieferte das Päckchen am 20. Dezember vorigen Jahres bei Ralf R. im Potsdamer Norden ab. Kurz nach Weihnachten forderte Willi W. Geld und Münzen zurück, soll von dem Unternehmer jedoch mehrfach vertröstet worden sein. Er setzte Ralf R. die Frist, ihm sein Eigentum bis zum 13. Februar 2013 zurückzugeben. Als nichts geschah, erstattete er Anzeige bei der Polizei.

Jetzt musste sich Ralf R. wegen Unterschlagung vor Gericht verantworten. Zu dem Anklagevorwurf äußerte er sich nicht, was sein gutes Recht ist. So musste Willi W. (77) nicht lange auf seinen Zeugenaufruf warten. „Ralf sagte, bevor das Finanzamt dein Geld kassiert, kannst du es auch bei mir hinterlegen“, berichtete der Potsdamer. Gemeinsam mit seinem Sohn Wolfram habe er die Scheine am 19. Dezember 2012 gezählt, gebündelt und in einen Briefumschlag gesteckt. Der und vier Goldmünzen, unter anderem eine von der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und eine vom Fall der Mauer, kamen danach in eine Einkaufstüte. Die Tüte und mehrere Ordner mit Buchhaltungsunterlagen seines Betriebes habe er am Tag darauf Ralf R. anvertraut. Sein Sohn sei bei der Übergabe dabei gewesen. „Ralf hat das Geld nicht nachgezählt, er hat mir auch keine Quittung gegeben. Er meinte, das sei nicht nötig, schließlich würden wir uns ja schon lange kennen“, erzählte Willi W. „Ich habe ihm blind vertraut. Das war ein Fehler“, schätzte er ein. Ende 2011 hatte es eine Tiefenprüfung des Finanzamtes bei dem Handwerksmeister gegeben, bei der auch Gelder beschlagnahmt wurden. Die 20 000 Euro, die er Ralf R. gab, seien damals nicht gefunden worden.

„Ich habe ihn mehrfach angerufen und gesagt, dass ich meine Sachen zurückhaben möchte“, betonte der vermeintlich Geprellte vor Gericht. Ralf R. habe ihm versichert, das Geld am 27. Januar 2013 seinem Sohn gegeben zu haben. „Das stimmt aber nicht. Wolfram war an diesem Tag gar nicht in Potsdam“, betonte Willi W.

„Ich war sprachlos über diese Dreistigkeit. Er hat meinen Vater und mich glatt belogen“, betonte Wolfram W.* (50). Er könne jeden Eid schwören, dass ihm Ralf R. das Geld nicht zurückgegeben habe.

„Es wurde besprochen, dass die 20 000 Euro in den Tresor von Herrn R. gebracht werden sollten“, erinnerte sich die einstige Buchhalterin von Willi W.: „Mein Chef sollte jederzeit herankommen. Er war dann ganz aufgeregt, dass ihm Herr R. das Geld nicht wiedergeben wollte.“

Das Gericht sah noch Aufklärungsbedarf und will die Finanzbeamten hören, die bei der Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume von Willi W. im November 2011 dabei waren. „Ein neuer Termin ergeht von Amts wegen“, verkündete die Vorsitzende. (*Namen geändert.) Hoga

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