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Aus dem GERICHTSSAAL: 20 000 Euro teures Fagott gefunden?

Instrument verschwand nach einer Chorprobe zur „Hochzeit des Figaro“

Stand:

Nach der Chorprobe zur „Hochzeit des Figaro“ am 1. Oktober 2011 stand das über 20 000 Euro teure Fagott noch im Probenraum des Hans Otto Theaters. Das ist durch ein Video belegt. Am nächsten Tag war es weg – samt Koffer und Zubehör, wie Musiker Sergio A. (45) entsetzt feststellte. Das Fagott war die Leihgabe eines Berliner Instrumentenbauers. Drei sogenannte S-Bögen im Wert von je 750 Euro gehörten Sergio A. Ihr Verlust trifft den Mann besonders hart. Die Edelmetallröhren beeinflussen den Klang des Fagotts. Einen gleichwertigen Ersatz hat er bislang nicht gefunden. Am 29. Dezember wurde das Musikinstrument ohne Zubehör von einem jungen Mann in einem Berliner Geschäft zum Kauf angeboten. Dessen Inhaber informierte die Polizei. Das Fagott konnte an seinen Eigentümer zurückgegeben werden.

Am Dienstag wurde Clemens C.* (24) vom Amtsgericht wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, verurteilt. Zudem muss der Arbeitslose 300 Stunden ohne Lohn arbeiten. Die Staatsanwaltschaft ging zunächst von Diebstahl aus. Doch der Angeklagte beteuerte: „Ich war auf einer Party im Waschhaus. Auf dem Rückweg habe ich den Koffer an der Straßenbahnhaltestelle Holzmarktstraße gesehen und mitgenommen.“ Betrunken wie er war, habe er sich nichts dabei gedacht, seinen Fund erst am nächsten Morgen betrachtet. „Ich habe versucht, darauf zu spielen, aber das hat nicht geklappt“, so der im Schlaatz Wohnende. „Meine Mutter hat mir geraten, den Koffer im Fundbüro abzugeben. Es wäre besser gewesen, wenn ich es getan hätte“, räumte der Vorbestrafte ein. Aber Clemens C. brauchte Geld, um seine Mietschulden zu bezahlen und die Drogensucht zu befriedigen. Er ging von einem Wert des Instruments zwischen 2000 und 3000 Euro aus.

„Das Fagott war ein Prototyp. Ich habe es für die Arbeitsphase bekommen“, erzählte Sergio A. im Zeugenstand. Er vermutete, Clemens C. habe das Instrument in einem unbeobachteten Moment gestohlen. „Der Name des Herstellers auf dem Koffer war entfernt worden. Das macht man doch nur, wenn man etwas verschleiern will“, sagte er.

„Das Schild habe ich abgemacht. Aber ich habe den Koffer wirklich gefunden“, beteuerte der Hartz-IV-Empfänger erneut. „Es ist strafbar, etwas Gefundenes zu behalten und wie ein Eigentümer darüber zu verfügen“, betonte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. „Falls Sie die S-Bögen zufällig auch noch finden sollten, stellen Sie sie ganz unauffällig im Fundbüro ab.“

Clemens C. muss sich demnächst wegen Drogendelikten vor dem Schöffengericht verantworten. Ihm droht eine Mindeststrafe von einem Jahr. Das am Dienstag ergangene Urteil wird voraussichtlich einbezogen. (*Name geändert.) Hoga

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