Landeshauptstadt: 2008 Schulstart für 1300 Potsdamer Kinder
Vom 7. bis zum 14. Dezember läuft Anmeldefrist für künftige Erstklässler / Ärztliche Untersuchung Pflicht
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Die Eltern der rund 1300 Potsdamer Kinder, die zum 1. September 2008 eingeschult werden sollen, müssen ihre Kinder zwischen dem 7. und dem 14. Dezember für den Schulstart anmelden. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, werden die Eltern zuvor von der zuständigen Grundschule ihres Einzugsbereiches angeschrieben und aufgefordert, ihr Kind dort im festgelegten Zeitraum zum Schulbesuch anzumelden.
Die Landeshauptstadt als Schulträger habe sich für so genannte „deckungsgleiche“ Schulbezirke entschieden, so die Verwaltung. Deshalb haben die Eltern die Möglichkeit, bei der Anmeldung in der zuständigen Schule des Einzugsbereiches innerhalb der Stadt Potsdam eine Schule für Kind frei zu wählen. Dieses Angebot sei jedoch durch die Aufnahmekapazität an den Schulen beschränkt. Das schließe auch die Anmeldung an einer „genehmigten Ersatzschule“, also einer privaten Schule, ein.
Wenn die Nachfrage bei einzelnen Schulen zu groß ist, sind die Entfernung der Wohnung und ein so genannter „wichtiger Grund“ die entscheidenden Kriterien für die Aufnahme des Kindes, so die Stadtverwaltung. Diese Regelung sei im Brandenburgischen Schulgesetz festgeschrieben.
Bei der Schulanmeldung ist außerdem die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen – und das schulpflichtige Kind muss in der Schule persönlich vorgestellt werden. Vor Beginn der Schulpflicht besteht laut Stadtverwaltung für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung des Potsdamer Gesundheitsamtes teilzunehmen. Den Termin erhalten die Eltern bei der Schulanmeldung von der zuständigen Schule des Einzugsbereiches.
Die Schulpflicht nach Paragraph 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden nur auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können außerdem Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollten Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten, so der Hinweis der Verwaltung. Der Antrag zur frühzeitigen Aufnahme in die Schule soll beim Schulleiter der Schule des Einzugsbereiches gestellt werden. pst
Für Fragen stehen in der Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Schule, Frau Wildgrube, Tel.: (0331) 289 18 71, und im zuständigen Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel, Herr Schönicke, Tel.: (03381) 397-420, zur Verfügung.
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