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Landeshauptstadt: 258 Zwangsräumungen im Jahr

Stadtverordnetenversammlung: Nachfragen wegen Todesfall nach Räumung in Babelsberg

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Stadtverordnetenversammlung: Nachfragen wegen Todesfall nach Räumung in Babelsberg 258 Zwangsräumungen von Wohnungen gab es im vergangenen Jahr in Potsdam. Diese Zahl nannte Sozialbeigeordnete Elona Müller gestern in der Stadtverordnetenversammlung. Anlass für ihre Mitteilung war der tragische Fall eines 41-Jährigen, den Spaziergänger zwei Tage nach der Zwangsräumung seiner Wohnung im Babelsberger Park tot – vermutlich erfroren – aufgefunden hatten. Die PDS-Fraktion verlangte daher Auskunft darüber, ob die Stadtverwaltung bei Zwangsräumungen den Betroffenen genügend Hilfestellung gebe. Die Beigeordnete verwahrte sich dagegen, dass der tragische Todesfall zum Anlass genommen werde, um der Verwaltung den „schwarzen Peter zuzuschieben“. Am 4. Oktober habe das Sozialamt von der bevorstehenden Räumung erfahren und den 41-Jährigen sofort zum Gespräch eingeladen. Dieser sei jedoch nicht erschienen. PDS-Stadtverordnete Brigitte Oldenburg bemerkte: „Schriftliche Hilfe anzubieten, kann im Einzelfall nicht reichen“. Sie warf die Frage auf, ob ein Vertreter des Sozialamtes zum Zeitpunkt der Zwangsräumung nicht vor Ort sein sollte. Das sei schon wegen der großen Zahl der Fälle nicht zu leisten, sagte Müller. Nur zwei ausgebildete Sozialarbeiter stünden überhaupt zur Verfügung. Im betreffenden Fall hätten sie dreimal versucht, mit dem Mann Kontakt aufzunehmen. Ein Hausbesuch sei erfolglos geblieben, weil niemand öffnete. Stadtverordneter Eberhard Kapuste (CDU) warf der PDS vor, sie nutze den tragischen Vorfall politisch aus. Der Christdemokrat bescheinigte der Verwaltung, alles in ihren Kräften stehende getan zu haben, um dem Mann zu helfen. Die Familie des 41-Jährigen habe sich erst im Nachhinein an die Verwaltung gewandt, berichtete Müller und sprach damit indirekt die Verantwortung der nächsten Verwandten an. Die Sozialbeigeordnete informierte, dass der Informationsfluss vom Amtsgericht gut sei. Sobald die Verwaltung von dort über eine bevorstehenden Zwangsräumung informiert werde, nehme sie Kontakt mit den betroffenen Bürgern auf. In 50 Prozent der Fälle fänden Vermittlungsgespräche mit Hilfsangeboten statt. „Wir wissen, dass ein unheimlicher Druck bei den Menschen entsteht“, sagt Müller und betont, dass es nicht möglich sei, „in vermuteten Notsituationen Zwangshilfen zu leisten“. „Wir können nur Hilfsangebote machen“, nicht selten würden diese aber ausgeschlagen.

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