Landeshauptstadt: 26 müssen umziehen
Hartz IV: „Angemessener Wohnraum“ überprüft
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2006 wurde in Potsdam bisher bei 456 Bedarfsgemeinschaften für das Arbeitslosengeld II „eine Prüfung der Angemessenheit der Unterkunft inklusive der Heizkosten“ vorgenommen. Darüber informierte Sozialbeigeordnete Elona Müller gestern die Stadtverordneten auf Anfrage von Jana Schulze (Linkspartei.PDS). Bei 123 Bedarfsgemeinschaften sei die Prüfung abgeschlossen worden, 26 Bedarfsgemeinschaft wurden aufgefordert, „die Unterkunftskosten durch Umzug zu minimieren“, so die Beigeordnete.
Bei 140 Bedarfsgemeinschaften sei festgestellt worden, dass deren Wohnraum zu groß ist. Bei 192 dieser Arbeitslosengeld-II-Bezieher sei der Wohnraum zu teuer – „die Mietkosten haben die Angemessenheitsgrenze überschritten“, so die Beigeordnete. Um Wohnraumkosten zu verringern, nannte Elona Müller drei Möglichkeiten: Untervermietung, Bezug weiterer Mittel von Dritten oder Umzug. Vor einem Umzug werde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen, um zu verhindern, dass die Kosten eines Umzuges die dadurch erzielten Einsparungen nicht übersteigen. Bei einer nur geringfügigen Überschreitung der Wohnungskosten werde kein Umzug gefordert. Als angemessen werden laut der Beigeordneten eine maximale Brutto-Warmmiete von 7,40 Euro pro Quadratmeter angesehen.
Hinsichtlich der Frage von Jana Schulze zur Bearbeitungsdauer von Veränderungsmeldungen bei der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Paga) erklärte die Beigeordnete, es gebe darüber keine statistische Erfassung. Die Arbeitsagentur habe täglich etwa 1000 Posteingänge mit unterschiedlichen Inhalten zu bearbeiten. Über die Bearbeitung würden die Mitarbeiter nach bestimmten Prioritäten entscheiden. Meldungen über Kontoveränderungen von Paga-Kunden oder Abmeldungen aus dem Leistungsbezug würden laut Elona Müller sofort bearbeitet. gb
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