Landeshauptstadt: 300 Euro teure Beleidigung
Verbale Entgleisung gegenüber Polizeibeamten eingeräumt
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Verbale Entgleisung gegenüber Polizeibeamten eingeräumt Von Gabriele Hohenstein Sabine A. * (29) schwört vor Gericht Stein und Bein, nicht den Polizisten, sondern ihren Freund mit dem bösen Wort betitelt zu haben. Der Ordnungshüter hingegen ist sich sicher, die Angestellte habe ihn gemeint. „Sie hat mich als Arschloch bezeichnet und mir dabei direkt in die Augen geschaut“, betont Marko Sch. (27). Der Beamte fühlte sich in seiner Ehre verletzt und erstattete Anzeige gegen die Potsdamerin. Sabine A. erhielt von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, sollte 15 Tagessätze zu je 20 Euro wegen Beleidigung zahlen. Die Frau fühlte sich zu Unrecht sanktioniert und legte Einspruch gegen das amtliche Schreiben ein. In der mündlichen Hauptverhandlung hatte sie nun Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge darzustellen. „Die Polizei tauchte bei mir zu Hause auf und erklärte, sie würde ein Strafverfahren gegen mich einleiten, da mein Freund ohne Fahrerlaubnis mit meinen Auto unterwegs war. Angeblich sollte ich das gebilligt haben“, empört sich Sabine A. In Wirklichkeit habe sie den Partner lediglich gebeten, ein defektes Teil am Auto austauschen. „Ich wusste ja, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen war. Allerdings hatte ich keine Ahnung, dass er heimlich meinen Autoschlüssel genommen hat und in der Gegend herumgegondelt ist.“ Als die Polizisten am 15. März 2003 mit ihrem Freund im Schlepptau bei ihr auftauchten, sei ihr die Sicherung durchgebrannt. „Ich habe ihn mit dem entsprechenden Ausdruck beschimpft“, gesteht Sabine A. „Wieso der Beamte das Wort auf sich bezogen hat, ist mir allerdings schleierhaft.“ „Meine Freundin war sehr aufgebracht, weil ich sie in so eine blöde Situation gebracht habe“, stützt Hannes G.* (38) die Version der Angeklagten. Der Maurer beteuert, die wenig schmeichelhafte Bezeichnung habe ganz eindeutig ihm gegolten. „Die Angeklagte hat meinen Kollegen bei der Beleidigung direkt angeguckt“, stellt eine als Zeugin geladene Polizeibeamtin klar. „Wir führten an dem bewussten Tag eine Verkehrskontrolle am Schlaatz durch. Als Herr G. seine Papiere vorweisen sollte, behauptete er, sie Zuhause vergessen zu haben.“ Vor der Tür der gemeinsamen Wohnung sei es dann von seiten der Angeklagten zu der verbalen Entgleisung gekommen. Sabine A. sieht ihre Felle wegschwimmen. Kleinlaut nimmt sie den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. (*Namen von der Redaktion geändert.)
Gabriele Hohenstein
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