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Aus dem GERICHTSSAAL: 3600 Euro teurer Liebesbeweis

Trunkenheitsfahrer wurde trotz Falschaussage seiner Lebensgefährtin verurteilt

Stand:

Schwindeln kann teuer werden. Lügt man als Zeuge vor Gericht, so ist das eine Straftat. Dafür kann man bis zu fünf Jahre hinter Gitter wandern. Silvia S.* (47) wurde für ihre uneidliche Falschaussage mit einer Geldstrafe von 3600 Euro sanktioniert, kam also noch vergleichsweise glimpflich davon.

Bei einer Berufungsverhandlung am 11. Mai vorigen Jahres vor dem Landgericht hatte die Angestellte behauptet, sie – und nicht wie angeklagt ihr Lebensgefährte Bodo B. – habe das Auto am 1. Mai 2007 gefahren. Der Mann war in erster Instanz vom Amtsgericht wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt worden, legte aber sein Veto dagegen ein. Die Berufungsrichter glaubten die Geschichte von Silvia S. nicht und bestätigten das Urteil des Amtsgerichts.

Jetzt saß Silvia S. selbst auf der Anklagebank – und bekräftigte ihre damalige Aussage. Zwei als Zeugen geladene Nachbarn – Mutter und Sohn – hielten dagegen: Sie hätten an jenem Abend vor der Tür auf die Katze gewartet, dabei beobachtet, wie der Freund von Silvia S. stark alkoholisiert nach Hause kam, gar Probleme hatte, das Schlüsselloch zu treffen. Wenig später hätten sie ihn dann in seinem Golf davonfahren sehen und die Polizei alarmiert. „Es war Vollmond. Ich habe Herrn B. eindeutig erkannt“, betonte die Nachbarin.

„Wir waren auf einer Gartenparty. Dort hatte ich Streit mit meiner Lebensgefährtin. Ich hatte viel zu viel getrunken und wollte nur noch nach Hause“, berichtete Bodo B.* (47). Er sei mit dem Rad zur Feier gefahren, habe das Veloziped aber im Garten stehen gelassen und den Heimweg zu Fuß zurückgelegt. In seinem Musikkeller habe er dann noch ein paar Bier getrunken und die Bässe dröhnen lassen. „Ich war erstaunt, als die Polizei vor der Tür stand und mich mit dem Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt konfrontierte“, so der Bauleiter.

„Unser Streit war ziemlich schlimm. Um die Sache aus der Welt zu schaffen, bin ich ihm hinterhergelaufen“, erzählte Silvia S. Am Haus angekommen, habe sie bemerkt, dass sie den Schlüssel im Garten vergessen hatte. „Weil der Tank meines Polo fast leer war, habe ich den Golf von Bodo genommen, um ihn zu holen“, beteuerte sie. „Ich habe gesehen, wie meine Mutter anschließend wieder auf das Grundstück fuhr“, versicherte der Sohn der Angeklagten. Gesprochen habe er allerdings nicht mit ihr, obwohl er sie laut Aussage der Nachbarn in jener Nacht suchte.

Das Gericht überzeugte dies nicht. „Das ist total lebensfremd“, konstatierte Amtsrichter Francois Eckardt. „Die Angeklagte wollte ihren Lebensgefährten mit einer Falschaussage vor der Strafverfolgung schützen. Die Aussagen der Nachbarn waren schlüssig und zeigten keinerlei Belastungstendenz.“ (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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