Aus dem GERICHTSSAAL: 49 000 Euro teure Telefonrechnung nicht bezahlt
Arbeitsloser wegen Betruges zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt / Telekom klagt Schaden zivilrechtlich ein
Stand:
Aus dem GERICHTSSAALArbeitsloser wegen Betruges zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt / Telekom klagt Schaden zivilrechtlich ein „Ich bin süchtig nach solchen Gesprächen. Eigentlich weiß ich auch, dass sie richtig teuer werden können. Insofern wird die Rechnung schon stimmen“, bekennt Roger R.* (32) vor Gericht. Laut Staatsanwaltschaft ließ sich der Arbeitslose von der Telekom unter falschem Namen einen Festanschluss installieren, vertelefonierte binnen vier Monaten 49 000 Euro, indem er fast ausnahmslos 0190er-Nummern anwählte, allerdings keine einzige Rechnung bezahlte. Das brachte ihn jetzt wegen Betruges auf die Anklagebank. Und da sitzt der gelernte Maurer – schenkt man seinen Beteuerungen Glauben – völlig zu Unrecht. Am 1.August 2001 habe er ein möbliertes Zimmer in der Nauener Vorstadt bezogen, bald darauf eine nette Dame kennen gelernt, mit der er sich die Bleibe teilte, berichtet Roger R. Besagte Frau habe am 19. September unter ihrem Namen den Telefonanschluss in Auftrag gegeben, der eine Woche später ausgeführt wurde. Kurz danach kam es zum Zerwürfnis mit der Lebensabschnitts-Gefährtin. Sie zog aus den gemeinsamen vier Wänden aus, hinterließ Roger R. zwar das Telefon, ihre neue Adresse allerdings nicht. Der Junggeselle griff zum Hörer, tröstete sich mit anderen netten Damen, die seine Phantasien beflügelten. Auf die Gesprächsminuten achtete er nicht. Irgendwann wurde das Telefon abgeklemmt. Der Potsdamer suchte nun wieder Anschluss bei der ihn real umgebenden Damenwelt. „Ich hätte die Rechnung ja bezahlt, wenn ich gekonnt hätte“, beteuert er. Doch schuld an der Misere sei die Verflossene, die ihn einfach mit dem Telefon sitzen ließ. Die Vermieterin des Angeklagten berichtet, im fraglichen Zeitraum habe kein weibliches Wesen bei ihrem Untermieter gewohnt. „Das hätte ich gemerkt, schließlich teilen wir uns das Bad und den Flur“, so die 64-Jährige. Ein Namensschild der Frau am Briefkasten von Roger R. habe sie nie gesehen. „Es klebte aber dran. Die Telefonrechnungen sollten ja an unsere gemeinsame Adresse geschickt werden“, erwidert der wegen Diebstahls und Betruges Vorbestrafte. Bei ihrem Auszug habe die Ex-Freundin das Schild entfernt. Deshalb seien die Rechnungen der Telekom nicht mehr zustellbar gewesen. „Da hofften Sie, Ihrem Laster weiter fröhnen zu können, ohne mit den Rechnungen behelligt zu werden“, mutmaßt Richterin Constanze Rammoser-Bode. „Sie hätten den Telefonanschluss abmelden müssen, nachdem Ihre Partnerin – wenn es sie denn gegeben hat – ausgezogen ist.“ Schuldbewusst senkt Roger R. den Kopf, murmelt: „Das war mein Fehler. Das Gericht verurteilt ihn zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 Euro, eine Sanktion, die auch ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen wird. Zudem wird die Telekom den ihr entstandenen Schaden zivilrechtlich einklagen. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: