Aus dem GERICHTSSAAL: 500-Euro-Schein als Objekt der Begierde
Polizeibeamter wegen Betrugsversuchs zu Geldstrafe verurteilt
Stand:
Fassungslos lauscht Ronny R. (33, Name geändert) dem Urteilsspruch, schüttelt während der Begründung durch die Kammervorsitzende immer wieder den Kopf. Die hegt keinerlei Zweifel, dass der Polizeibeamte in betrügerischer Absicht gehandelt hat, sanktioniert ihn mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro.
Seit drei Jahren kämpft der inzwischen vom Dienst suspendierte Polizist um die Wiederherstellung seines guten Rufs - nunmehr in dritter Instanz. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, Ronny R. habe sich einen in seiner Dienststelle deponierten 500-Euro-Schein unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschleichen wollen, klagte ihn wegen versuchten Betruges an. Das Amtsgericht sprach den Potsdamer, der den Vorwurf vehement bestritt, im Mai 2008 frei. Die Staatsanwaltschaft ging daraufhin in Berufung. Der Polizist erhielt in der zweiten Instanz eine Geldstrafe von einem Monatsgehalt, legte dagegen Revision ein. Seit dem 22. Juni verhandelte das Landgericht die Sache erneut (PNN berichteten). Vor dem gestrigen Urteil hatte Ronny R. wieder versichert: „Ich war es nicht. Hätte ich einen Fehler gemacht, dann hätte ich auch die Größe gehabt, ihn einzugestehen.“ Seiner Ansicht nach habe ein anderer seinen verlorenen Ausweis missbraucht, um das Geld zu ergaunern.
„Das ist eine Schutzbehauptung“, befindet die Kammervorsitzende. „Eine Vielfalt von Umständen spricht dafür, dass der Angeklagte die Tat begangen hat.“ Er habe die Nummer des 500-Euro-Scheins, der am 22. Juni 2007 von einer ehrlichen Finderin in seiner Dienststelle abgegeben wurde, gekannt. Eben diese Nummer habe er dann der Mitarbeiterin des Fundbüros, wo sich das Geld inzwischen befand, genannt. „Er wollte somit vorgeben, der Besitzer des Geldscheins zu sein.“ Doch gerade die akribisch notierte Nummer habe die Angestellte stutzig gemacht. Sie habe sich den Ausweis des vermeintlichen Verlierers zeigen lassen, dessen Namen und Adresse notiert, das Foto mit dem vor ihr Stehenden verglichen. Als sie dem Mann erklärte, die Herausgabe des Scheins könne nur mit Unterschrift der Leiterin des Bürgerservice erfolgen, habe er gestutzt. „Er kannte diese Frau, sie ihn ebenfalls. Deshalb erschien er auch nicht zum vereinbarten Übergabetermin“, so die Richterin. Um seine Täterschaft zu verschleiern, habe Mario M. dann die Mär von dem verlorenen Ausweis in Umlauf gebracht.
Auf einer ersten Wahllichtbildvorlage habe die Fundbüro-Angestellte den Angeklagten zwar nicht identifiziert, da die Polizei ein sehr altes Foto aus seiner Personalakte verwendete. Beim zweiten Termin – inzwischen gab es ein aktuelleres Bild – habe sie Mario M. aus einer Vielzahl ähnlich aussehender Männer zweifelsfrei „an seinem stechenden Blick“ wiedererkannt, führte die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung aus. Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: