Landeshauptstadt: 52 Verstöße gegen Plakat-Regelung
34 Ordnungswidrigkeitsverfahren hat die Stadt Potsdam inzwischen eingeleitet, weil Parteien ihre angebrachte Wahlwerbung nicht rechtzeitig entfernt haben. Wie die Verwaltung gestern mitteilte, seien schon während des Wahlkampfes 52 Verstöße durch zehn Parteien und Wählervereinigungen gegen die Regelungen zur Plakatierung fest.
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34 Ordnungswidrigkeitsverfahren hat die Stadt Potsdam inzwischen eingeleitet, weil Parteien ihre angebrachte Wahlwerbung nicht rechtzeitig entfernt haben. Wie die Verwaltung gestern mitteilte, seien schon während des Wahlkampfes 52 Verstöße durch zehn Parteien und Wählervereinigungen gegen die Regelungen zur Plakatierung fest. Die Potsdamer Regelung besagt, dass die „Plakate unverzüglich nach der Wahl“ abzunehmen sind. Den Parteien und Vereinigungen wurde Karenzzeit von einer Woche eingeräumt, in der sie ihre Plakate entfernen sollten, so die Verwaltung. PNN
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