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Aus dem GERICHTSSAAL: 5500 Euro via Internet ergaunert

Betrüger erhält Bewährungsstrafe

Stand:

Die Smartphones, iPods und teuren Handys, die Steven S.* (55) per Internet zum Kauf anbot, existierten lediglich in seiner Phantasie. In 14 Fällen kassierte der Hartz-IV-Empfänger Beträge zwischen 250 und 775 Euro von Interessenten, die im guten Glauben auf die Rechtmäßigkeit des Geschäfts per Vorkasse zahlten, auf ihre Ware allerdings vergeblich warteten. Rund 5500 Euro gingen von August 2011 bis Februar dieses Jahres auf dem Konto des jungen Mannes ein. Als sich die Anzeigen der Geprellten häuften, wurden Polizei und Potsdamer Staatsanwaltschaft aktiv.

Am Mittwoch wurde Steven S. vom Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. „Damit es ein bisschen weh tut“, so die Richterin, müsse der Verurteilte binnen eines halben Jahres 150 Stunden unentgeltlich arbeiten.

Selten zeigte sich ein Angeklagter so auskunftsfreudig, reuig und freundlich wie Steven S. Bereitwillig legte der gelernte Fachlagerist seine Motive offen. Frustriert von ständig wiederkehrenden Absagen auf seine Bewerbungen, dem Verlust von Wohnung, Freundin und Auto habe er nach einem Weg gesucht, um an Geld zu kommen. „Eigentlich wollte ich die Sachen ja irgendwo billig erwerben und dann teurer weiterverkaufen“, beteuerte der bislang nicht Vorbestrafte. Doch da er auf dem von ihm genutzten Anzeigenforum die Artikel nicht mittels eines Fotos bewerben musste, habe er sie eben erfunden. „Ich bin nicht stolz auf das, was ich getan habe. Es war wie ein Kreislauf, aus dem ich nicht mehr rausgekommen bin. Sobald ich eine Arbeit gefunden habe, fange ich an, den Schaden wiedergutzumachen“, versicherte Steven S., der nun bei seinen Eltern wohnt.

Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft sprach von einem besonders schweren Fall des Betruges. „Davon konnten Sie einige Zeit recht gut leben. Haben Sie eigentlich einmal daran gedacht, dass das Geld bei den von Ihnen geprellten Käufern nicht gerade locker sitzt?“, fragte der Staatsanwalt. „Die wollen ihren Schaden ersetzt haben. Dafür müssen Sie geradestehen.“

„Das war kein Kavaliersdelikt, sondern richtig kriminelles Handeln“, betonte die Richterin und riet dem Angeklagten: „Lassen Sie es nicht auf Zivilstreitigkeiten ankommen. Fangen Sie möglichst bald mit den Rückzahlungen an. Vielleicht können Sie einen Kredit bei Ihren Eltern aufnehmen, denn noch haben Sie ja keine Arbeit in Aussicht.“ Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga

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