Landeshauptstadt: 648 Euro pro Kampfhund
Neue Hundesteuersatzung soll beschlossen werden
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Neue Hundesteuersatzung soll beschlossen werden Hundehalter sollen in Potsdam künftig mehr bezahlen. Das kündigte gestern Finanzbeigeordneter Burkhard Exner an. Den Stadtverordneten wird am Mittwoch der Entwurf einer neuen Hundesteuersatzung vorgelegt, in der nach Exners Worten die Abgaben moderat angehoben werden. So müsse man künftig für eine Hund anstatt bisher 61,36 dann 84 Euro im Jahr bezahlen. Zwar sei die Steuer schon im Jahr 2001 auf 72 Euro angehoben worden – dies habe jedoch nie Geltung erlangt. Die Hundehalter haben so weiter nur den Betrag aus dem Jahr 1998 bezahlen müssen. Neu an der Satzung seien zum einen die geänderten Beträge, zum anderen der Wegfall des so genannten Ordnungsbehördlichen Negativzeugnisses für gefährliche Hunde. Letztere seien Hunde, „bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung oder Abrichten von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen in ihrer Wirkung vergleichbaren, Mensch und Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist“, so der Text. Auch gelte dies für Beißer, die dies schon in der Öffentlichkeit bewiesen hätten, oder die Wild oder andere Tiere hetzen. Keine Zweifel zugelassen werden bei den elf als Kampfhunde klassifizierten Rassen. Bei diesen, so Holger Schmidt vom Fachbereich Zentraler Service, sei keine Ausnahmegenehmigung mehr möglich. „Damit soll auch die Zurückdrängung dieser Rassen erreicht werden“, so Schmidt. Hier müssen 648 Euro pro Jahr berappt werden. Was die Besteuerung in den neuen Potsdamer Ortsteilen angeht, sei die Situation noch unklar. Gültige Verträge regelten dies für eine Dauer von fünf Jahren. Jedoch gebe es mit Marquardt, Fahrland und Uetz-Paaren keine gültigen Kontrakte. Eines könne man den Bürgern jedoch versprechen, so Beigeordneter Exner: „Nachzahlungen werden auf niemanden zukommen.“ Potsdam verspricht sich bei den jetzt 5117 angemeldeten Hunden Mehreinnahmen von 120 000 Euro im ersten Jahr. Derzeit werden 4891 Hunde als Ersthunde besteuert, 184 als Zweithund – die dann 108 Euro kosten – und elf Tiere als Dritthund – geplant mit 132 Euro. Als gefährlich sind heute 31 Potsdamer Hunde eingestuft. Eine Rabattierung für Züchter, ob in einem Verein organisiert oder nicht, gibt es weiterhin nicht. Die Anmeldung von Hunden kann beim Bürgerservice erfolgen und muss bei im Haushalt geworfenen Junghunden bis zum Alter von drei Monaten passiert sein. Kommt ein Hund neu in einen Haushalt, beginnt mit dem ersten Monat die Steuerpflicht. Wissentlich falsche Angaben, so Exner, stellen eine Steuerstraftat dar. D. Gottschling
D. Gottschling
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