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Landeshauptstadt: 75000 Euro für die Stadt aus Cent-Beträgen Stadt begründet niedrige Grundsteuerbescheide

Es hat den Anschein einer Verwaltungsposse, wenn die Stadt Steuerbescheide über 15 Cent verschickt – per Brief. Wohl aus diesem Grund hatte sich ein Bürger jüngst an den Beschwerde-Ausschuss gewandt.

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Es hat den Anschein einer Verwaltungsposse, wenn die Stadt Steuerbescheide über 15 Cent verschickt – per Brief. Wohl aus diesem Grund hatte sich ein Bürger jüngst an den Beschwerde-Ausschuss gewandt. Der Ausschuss kam jedoch zu dem Schluss, dass die Eingabe unbegründet ist – nach Kenntnisnahme einer entsprechenden Stellungnahme der Stadt. Doch damit war das Thema keineswegs beendet, noch beim Ordnungsausschuss in der vergangenen Woche wurden die von der Stadt versandten Grundsteuerbescheide, die zur Einzahlung von Minimalbeträgen beim Finanzamt auffordern, kontrovers diskutiert. Holger Schmidt, städtischer Bereichsleiter Finanzen, erklärte dazu gestern, dass es bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und der Grundsteuer B (übrige, z.B. Eigentumsgrundstücke) 28000 Steuerpflichtige in Potsdam gibt. Da die Grundsteuer mit Beschluss der Haushaltssatzung vom 5. Mai 2004 rückwirkend um 0,9 Prozent erhöht wurde, haben diese Steuerpflichtigen entsprechende Zwischensteuerbescheide erhalten. 22000 von ihnen über einen Betrag von unter zehn Euro, was der Stadt dennoch 75000Euro Einnahmen einbrachte. Schmidt zufolge überstiegen durch die 0,9 Prozent-Erhöhung nur Zwischenbescheide für große Grundstücke die zehn Euro-Marke, für die mehr als 480 Euro Grundsteuer im Jahr bezahlt werden muss. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit Grund koste rund 150 Euro Grundsteuer im Jahr. Insgesamt betrugen die Steuereinnahmen durch den besagten Zwischenbescheid „etwa 400000 Euro“, so Schmidt. Die Verwaltung hätte die Bescheide auch mit dem Jahressteuerbescheid verschicken können, habe aber auf den zwischenzeitlichen Geldeingang nicht verzichten wollen. Die Kosten für die vollautomatische Bescheiderhebung beziffert die Stadt mit „schätzungsweise unter 15000 Euro“. Laut Schmidt hätte eine Auslese der Bescheide im Cent-Bereich per Hand erfolgen müssen, was sehr teuer gewesen und durch die Porto-Ersparnis nicht kompensiert worden wäre. Neben den wirtschaftlichen habe die Stadt auch aus rechtlichen Gründen nicht auf die Cent-Beträge verzichten können. Die Kleinbetragsverordnung berechtige zum Erlass geringfügiger Steuerbeträge – ausgenommen hiervon sind aber Gewerbe- und Grundsteuer. gb

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