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Klare Ansage des Oberverwaltungsgerichts in acht Fällen: Am Ufer des Griebnitzsees ist keine freie Landschaft, somit gibt es auch keine Betretungsrechte für die Öffentlichkeit für den dortigen Uferbereich – inklusive Uferweg. Schon heute könnte der seit der Wende öffentlich genutzte frühere Kolonnenweg der DDR-Grenztruppen abgesperrt werden, beispielsweise mit einem Flatterband oder durch Wachleute.
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Klare Ansage des Oberverwaltungsgerichts in acht Fällen: Am Ufer des Griebnitzsees ist keine freie Landschaft, somit gibt es auch keine Betretungsrechte für die Öffentlichkeit für den dortigen Uferbereich – inklusive Uferweg. Schon heute könnte der seit der Wende öffentlich genutzte frühere Kolonnenweg der DDR-Grenztruppen abgesperrt werden, beispielsweise mit einem Flatterband oder durch Wachleute. Das wurde vor ein paar Jahren schon einmal versucht, dann aber von der Ordnungsbehörde der Stadt unterbunden. Jetzt aber gibt es keine Handhabe mehr dagegen. Das Horrorszenario ist Wirklichkeit geworden. Sicher, die Stadt hat noch gute Möglichkeiten, den geplanten Uferpark samt Uferweg durchzusetzen – was sicher im Interesse der meisten Potsdamer wäre. Und das muss auch der Auftrag bleiben. Aber das gestrige Urteil hat wieder einmal gezeigt, dass auf diesem Weg die Rechte von Eigentümern Berücksichtigung finden müssen. Nur die Aussicht auf einen für beide Seiten vernünftigen Kompromiss kann verhindern, dass Eigentümer zum Mittel der Sperrung greifen. Das Signal zu Verhandlungen ist gestern von der Stadt gekommen. Wenn jetzt abgesperrt wird, ist der soziale Friede am Griebnitzsee nachhaltig gestört. Das wäre nicht die Schuld der Eigentümer.
Michael Erbach
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