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Aus dem GERICHTSSAAL: 800 Euro teurer Fahrfehler

Gericht wandelte Geldstrafe in Geldbuße um

Stand:

Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde Henry H.* (53) per Strafbefehl zur Zahlung von 600 Euro verurteilt. Der Gärtner legte Einspruch gegen die Sanktion ein. Es kam zur Gerichtsverhandlung. Obwohl er nunmehr verpflichtet wurde, sogar 800 Euro zu entrichten, war er „zähneknirschend“ einverstanden. Es ist keine Geldstrafe, sondern eine Geldbuße. Henry H. gilt somit weiter als nicht vorbelastet. Außerdem ersparte er sich sieben Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

Es ging um einen Unfall, den der Selbstständige am 12. März dieses Jahres mit seinem Transporter verschuldet haben soll. Laut Staatsanwaltschaft nahm Henry H. gegen vier Uhr in der Potsdamer Straße einem Mopedfahrer die Vorfahrt. Um der drohenden Kollision zu entgehen, leitete der Kradfahrer eine Vollbremsung ein. Dadurch stürzte er und wurde erheblich verletzt.

„Ich wollte vom Parkplatz auf die Straße auffahren, stand aber noch. Da kam der Mopedfahrer von links. Er bremste plötzlich. Ich vermute, er hat einen Schreck bekommen, als er die Scheinwerfer meines Lkw sah“, berichtete der Angeklagte. „Laut Polizeiskizze ragte Ihr Auto 2,10 Meter in die Straße hinein“, entgegnete die Richterin. Das bestritt Henry H. vehement, schob dem Kradfahrer die Alleinschuld an dem Unfall zu. „Ich fahre rund 30 000 Kilometer im Jahr. Fast täglich habe ich mit dem Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu kämpfen. Hätte der Mopedfahrer nicht gebremst, wäre er auch nicht gestürzt“, konterte Henry H.

„Es war dunkel und regnerisch. Ich war mit meinem Moped auf dem Weg zur Arbeit. Der Transporter kam ungefähr zehn Meter von mir entfernt aus der Einfahrt und fuhr ziemlich rasant auf die Straße. Der Fahrer hat überhaupt nicht auf den Verkehr geachtet“ , erzählte das Unfallopfer Roland R.*(37) „Ich war mit 50 Stundenkilometern unterwegs und habe sofort Hand- und Fußbremse betätigt. Dabei rutschte das Moped weg und schleuderte gegen das Auto. Ich krachte mit dem Rücken auf die Straße und schlitterte einige Meter weit.“ Der Berufskraftfahrer erlitt durch den Aufprall u. a. eine Gehirnerschütterung sowie eine Prellung der Wirbelsäule. Zwei Wochen lang war er krank geschrieben. „Mein Laster stand“, beteuerte der Angeklagte erneut. Wir haben uns ja noch in die Augen geblickt.“ Obwohl er sich zu Unrecht vor Gericht zitiert sah, akzeptierte er die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße „Ich will endlich einen Deckel auf die Sache machen“, erklärte er. (*Namen geändert.) Hoga

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