Aus dem GERICHTSSAAL: 85 000 Euro Firmengelder veruntreut Ex-Geschäftsführer erhielt Bewährungsstrafe
Inzwischen genießt Gerhard G.* (69) sein Rentnerdasein.
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Inzwischen genießt Gerhard G.* (69) sein Rentnerdasein. Jetzt holte ihn die Vergangenheit allerdings noch einmal ein: Am 26. Juni 2009 soll der gelernte Speditionskaufmann 85 000 Euro vom Konto einer Potsdamer Fahrzeug-GmbH abgehoben haben, deren Geschäftsführer er damals war. Anspruch auf das Geld, das er laut Anklage – zumindest teilweise – für sich verwendete, hatte er nicht. Auf dem Weg zur Sparkasse wurde er von einem Bekannten begleitet. Der erhielt später den stolzen Betrag von 51 000 Euro und ist mittlerweile zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Nur der langen Verfahrensdauer und seinem – wenn auch pauschalen – Geständnis hatte es Gerhard G. zu verdanken, dass er vor dem Amtsgericht mit einem blauen Auge davonkam: zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung, wegen Untreue im besonders schweren Fall. Der Gesetzgeber sieht dafür Strafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft vor. In diese Sanktion – sie deckte sich mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft – bezog der Vorsitzende Francois Eckardt ein Urteil des Amtsgerichts Duisburg vom April 2011 ein. Das Gericht hatte Gerhard G. damals ebenfalls wegen Untreue, aber auch wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung in anderer Sache zu 14 Monaten Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Finanziell spüren wird Gerhard G. seine knapp fünf Jahre zurückliegende Tat möglicherweise dennoch. Bald gibt es ein Zivilverfahren vor dem Potsdamer Landgericht, bei dem die geprellte Firma den ihr entstandenen Schaden geltend machen wird.
„Der Tatvorwurf wird nicht bestritten. Mein Mandant bereut sein strafrechtlich relevantes Handeln zutiefst“, erklärte Rechtsanwalt Alfons Sommer im Namen von Gerhard G. Der hatte sogar noch eine zweite Anwältin mitgebracht. Einzelheiten seines Tuns wollte der Angeklagte nicht preisgeben. So unterbrach das Gericht die Verhandlung zu einem längeren Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
„Das wäre der Hit, wenn ich heute nicht drankäme. Ich bin extra 1060 Kilometer weit gefahren“, ereiferte sich der bereits verurteilte Komplize Alfons A.* (61) während der Pause auf dem Gerichtsflur. Seine Sorge war unbegründet. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft hatte noch einige Fragen an den Arbeitslosen aus Mühlheim an der Ruhr. „Wir haben das Geld abgehoben. Davon wurden offene Rechnungen der GmbH bezahlt“, beteuerte der Zeuge. „Es war unser größter Fehler, dass wir davon keine Quittungen mehr haben.“
„Der betreffenden Firma ist ein Vermögensverlust großen Ausmaßes entstanden. Ursprünglich hatte der Angeklagte vor, sogar 115 000 Euro vom Firmenkonto abzuheben“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.“ Besonders verwerflich sei, dass Gerhard G. bereits siebenmal wegen Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, vollendeter und versuchter Steuerhinterziehung sowie falscher Versicherung an Eides statt auf der Anklagebank saß. Hoga
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