Landeshauptstadt: Ab Freitag Meldepflicht für Aale
Ab dem neuen Jahr müssen Berufsfischer ihre geangelten Aale melden. Das geht aus der neuen fischerei- und artenschutzrechtlichen Vorschriften hervor, die ab Freitag gelten.
Stand:
Ab dem neuen Jahr müssen Berufsfischer ihre geangelten Aale melden. Das geht aus der neuen fischerei- und artenschutzrechtlichen Vorschriften hervor, die ab Freitag gelten. Wie die Stadtverwaltung nun mitteilte, gebe es verschiedene Neuerungen, auf die Fischer ab 2010 achten müssen. Dazu gehört auch, dass geangelte Aale eine Mindestlänge von 50 Zentimetern haben müssen. Aus Gewässern, aus denen sie abwandern können – dazu gehört die Havel – ist der Fang auf maximal drei Aale je Fangtag begrenzt. Zudem gibt es für Angler weitere Änderungen in den Regelungen zu verbotenen Fanggeräten und Fangmitteln sowie zur Friedfisch- und Raubfischhandangel, teilte die Stadtverwaltung mit. Zum Beispiel gelten ab sofort Handangeln, die mit mehr als einem Haken oder mit feststehenden Einfachhaken mit einem Abstand von mehr als sieben Millimetern zwischen Hakenspitze und Schenkel bestückt sind als auch die Spinnangel als Raubfischangel.
Mit dem Erlass der EU-Aal-Verordnung wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Aals zu ergreifen. Für die Berufsfischer bedeuten die neuen Regelungen auch, dass sie die Aale die sie zu Erwerbszwecken fangen und verkaufen, dem Landesamt für Landwirtschaft melden müssen. Gleichzeitig müssen sie künftig Fang- und Besatzbücher sowie Zukaufs- und Verkaufsbücher führen. Neu eingeführt wurde auch eine Regelung zum Schleppangeln: Die Angelmethode ist von Fahrzeugen aus, die mit Motorkraft oder unter Segel fahren, nicht zulässig. PNN
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: