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Landeshauptstadt: Ab heute Bußgeld im Park

Schlösserstiftung setzt Verordnung um / Weiterhin Proteste aus Babelsberg

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Verwarn- oder Ordnungsgeld wird ab heute in den Potsdamer Welterbeparks bei Verstößen gegen die Parkordnung kassiert. Was erlaubt und verboten ist, darauf weisen neu aufgestellte großformatige Schilder und Informationsschriften hin. Damit setzt die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten eine im November 2006 erlassene „ ordnungsbehördliche Verordnung“ um, erklärten dazu Generaldirektor Hartmut Dorgerloh und Gartendirektor Michael Rohde gestern auf einer Pressekonferenz.

Gegen die „Parksünder“ solle jedoch moderat vorgegangen werden. Der Schwerpunkt liege auf der Belehrung, um das Bewusstsein der Nutzer für die Erhaltung der Gartendenkmale zu wecken, meinte Dorgerloh. Außerdem sei es ein Unterschied, ob Eltern mit ihrem Kleinkind einmal vom Wege abwichen oder ob ein Mountainbiker die Terrassen von Sanssouci hinunterrase. Bei der Höhe der Strafgelder, die eine Spanne von fünf bis 1000 Euro umfassen, gebe es für die sechs von der Stiftung eingestellten Ordnungskräfte einen Ermessensspielraum. Ein Bußgeldkatalog, wie viel welcher Verstoß koste, sei nicht aufgestellt worden.

Der im Babelsberger Park als Ordnungskraft eingesetzte Bernd Regen bestätigte Dorgerlohs Feststellung, dass nur eine kleine Minderheit der Besucher bewusst gegen die Parkordnung verstoße. Die meisten verhielten sich einsichtig. Das sieht die im März gegründete Bürgerinitiative Babelsberger Park, die während der Pressekonferenz einen Offenen Brief überreichte, ganz anders. Sie habe schon an die 100 Mitglieder und Tausende Sympathisanten, erklärte Sprecherin Annemarie Kaiser gegenüber PNN. Es ginge um Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten für 35 000 Babelsberger, und dafür stehe nur der Park zur Verfügung. Die Initiative fordert unter anderem durchgehende Fahrradwege, uneingeschränktes Baden und Lagern in der Uferzone sowie freien Hundeauslauf.

Dorgerloh und Rohde betonten erneut ihre Gesprächsbereitschaft, inhaltlich scheint jedoch kaum eine Einigung mit der Initiative möglich. Der Generaldirektor wies auf die Kompromisse hin, die die Stiftung mit der teilweisen Freigabe der Parks für das Radfahren, der Tolerierung des Strandbads Babelsberg mit der anschließenden Liegewiese und der Badestelle im Neuen Garten bereits eingegangen sei. Darüber könne man nicht hinausgehen, weil so die Gartendenkmale des Welterbes gefährdet würden. Rohde unterstrich noch einmal die Bedeutung des von Pückler und Lenné geschaffenen Parks Babelsberg als Gartendenkmal. Mit der Restaurierung seiner Baudenkmale, dem Abriss der zu DDR-Zeiten in den Park gezwängten Akademiebauten sowie der begonnenen Wiederherstellung der Wasserspiele werde es seinen unvergleichlichen Reiz wieder voll entfalten.

Dorgerloh stellte klar, für den Mangel an Kinderspielplätzen, Sportflächen, attraktiven Radwegen, Liegewiesen und Hundeauslaufstrecken in Potsdam sei nicht die Stiftung verantwortlich. Dafür zu sorgen, sei Sache der Stadt. Dies treffe auch auf die Bademöglichkeiten zu, für die es in Potsdam genügend Standorte gebe. Deshalb halte er auch an der Forderung fest, auf längere Sicht das Strandbad Babelsberg zu schließen, das auf dem Parkgelände liegt. Der Stiftung obliege die Verantwortung für die Erhaltung der Welterbestätten, die mitentscheidend für das Image und auch die gute wirtschaftliche Entwicklung Potsdams seien. Eine Umgestaltung der Gartendenkmale in für alle Nutzungen offene Volksparks stehe deshalb außerhalb jeder Diskussion.

Erhart Hohenstein

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