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Eine überfüllte Restmülltonne am Landtag in Potsdam.

© Ottmar Winter PNN/Ottmar Winter PNN

Abfallentsorgung Potsdam: Eigentümer sollen Änderungen bis 8. Dezember melden

Für die Abfallgebührenscheide 2026 müssen mögliche Änderungen bei den Angaben zur Berechnung bis zum 8. Dezember bei der Stadtverwaltung gemeldet werden.

Von
  • Dante Lauckner
  • Josephina Hudson

Stand:

Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, bei denen die Angaben für die Berechnung der Abfallgebühren nicht aktuell sind, sollten die Änderungen für 2026 bis zum 8. Dezember der Landeshauptstadt Potsdam mitteilen. Dann können diese im Jahresbescheid für 2026 berücksichtigt werden, wie die Stadt am Mittwoch mitteilte.

Das betrifft unter anderem Eigentümer- oder Verwalterwechsel, Adressänderungen oder Änderungen der Behältergrößen.

Änderungen können per Post an die Landeshauptstadt Potsdam, Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam, oder an abfallgebuehren@rathaus.potsdam.de gemeldet werden. Die Formulare sind unter www.potsdam.de/um-und-abmeldung abrufbar.

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