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Landeshauptstadt: Abfallgebühren: Änderungen melden

Wenn mehr oder weniger Personen ständig in einem Privathaushalt leben, soll dies umgehend schriftlich der Stadtverwaltung gemeldet werden. Grund ist die Bemessung der Abfallgebühren.

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Wenn mehr oder weniger Personen ständig in einem Privathaushalt leben, soll dies umgehend schriftlich der Stadtverwaltung gemeldet werden. Grund ist die Bemessung der Abfallgebühren. Diese werden je Person und Kalenderjahr berechnet, teilte die Verwaltung mit. Gemeldete Änderungen würden von der Abfallgebührenveranlagung jeweils zum Monatsersten berücksichtigt – bei verspäteter Meldung jedoch nicht rückwirkend. Bei Gewerbebetrieben können sich Änderungen bei der Zahl der Beschäftigten, der Dienstkräfte und der Hotel- oder Pensionsbetten auf die Abfallgebühren auswirken. Die Abfallgebührenveranlagung gehört zum Bereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung und ist unter der Faxnummer (0331) 289 37 98 zu erreichen. pst

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