Landeshauptstadt: Abgeschleppt – was nun?
2004 in Potsdam bereits 236 Autos umgesetzt
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2004 in Potsdam bereits 236 Autos umgesetzt Horrorvorstellung eines jeden Autofahrers: Er hat sein Fahrzeug in Eile abgestellt und findet es bei der Rückkehr nicht mehr vor. Der günstigste Fall: Das Auto wurde abgeschleppt, weil es zum Beispiel eine Einfahrt behinderte. 236-mal musste der Abschleppdienst bereits in diesem Jahr anrücken, teilt der Leiter des Außendienstes im Fachbereich Ordnung und Sicherheit Alexander Engel auf PNN-Anfrage mit. Mit zirka 500 abgeschleppten Fahrzeugen pro Jahr rechnete die Verwaltung, als sie im vorigen Jahr die Leistung öffentlich ausschrieb. Auf ein bestimmtes „Soll“ sei der Außendienst aber nicht eingestellt. Im Gegenteil. „Wir prüfen genau vor Ort, ob wir das Abschleppen nicht umgehen können, gehen zum Beispiel in Gaststätten hinein, um den Fahrer ausfindig zu machen“, sagt Engel. Auch über das Kennzeichen werde unter Einschaltung der Polizei versucht, ihn zu finden. In bestimmten Fällen ist jedoch schnelles Handeln erforderlich, zum Beispiel bei Havarien, wenn aus Gründen des Eigentumsschutzes Fahrzeuge aus einer Gefahrenzone entfernt werden müssten. Ansonsten werde nur bei einer konkreten Behinderung abgeschleppt, wenn zum Beispiel die Einfahrt einer Tiefgarage blockiert oder eine Kreuzung zugestellt ist, so dass große Fahrzeuge nicht abbiegen können. Die Kosten muss der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs tragen. Je nach Aufwand betragen sie 40 bis 80 Euro. „Das ist doch sehr human, in Berlin kostet es das Mehrfache“, sagt Marion Sutter, Chefin des Glindower Abschleppunternehmens. Auch wenn ein Fahrzeug zur Eigentumssicherung umgesetzt wurde, sind unter Umständen Gebühren fällig. Wird die Feuerwehr dabei aktiv, ist es in der Regel kostenfrei. Einheimische wissen: Abgeschleppte Fahrzeuge werden auf dem Parkplatz an der Straße Am Kanal geparkt. Fremde werden entweder den Außendienst des Ordnungsamtes unter der Telefonnummer 2891642 anrufen oder die Polizei. Das Fahrzeug kann in der Regel sofort abgeholt werden. Die mehr oder weniger dicke Rechnung folgt. Finanziell geht die Stadtverwaltung in Vorleistung, das heißt sie erstattet dem Abschleppunternehmen die Kosten und muss dann sehen, wie sie zu ihrem Geld kommt. Allerdings bleibt sie manchmal geraume Zeit auf den Auslagen sitzen, weil die Betreffenden nicht bezahlen. Übrigens: Jeder Bürger kann ein Abschleppunternehmen beauftragen, wenn zum Beispiel die Einfahrt zu seinem Grundstück zugeparkt ist. Er muss dann aber die Kosten zunächst verauslagen. In der Regel wird er daher den Außendienst zu Hilfe rufen, dessen Diensthabender vor Ort entscheidet, wie im speziellen Fall zu verfahren ist. Wegen eines Umzuges oder einer Warenannahme darf nicht einfach ein Straßenabschnitt zugestellt oder eine Einfahrt versperrt werden. Das Umsetzen ist für den durch Falschparken Geschädigten ein reiner Service, an dem die Stadt nicht einen Cent verdient.Günter Schenke
Günter Schenke
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