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Landeshauptstadt: Acht Monate Haft für Ladendieb

Angeklagter: Ich musste auf Bestellung eines Kumpels klauen

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Angeklagter: Ich musste auf Bestellung eines Kumpels klauen Von Gabriele Hohenstein Selbst der Verteidiger spricht von einer „olympiaverdächtigen Vorstrafenlatte“ seines Mandanten. Bislang sind sieben Eintragungen, meist wegen Diebstahls, aber auch wegen eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe, Hausfriedensbruchs sowie Sachbeschädigung, im Bundeszentralregister des Christian N. (22) verzeichnet. Jetzt musste er sich im beschleunigten Verfahren verantworten, weil er erneut lange Finger machte. Laut Staatsanwaltschaft entwendete der unter zweifacher Bewährung Stehende am 28. März 2003 im „Kaufland“ Musik-CDs, Kassetten, Wurst und Spirituosen im Gesamtwert von 168 Euro. „Ganz schöner Beutezug“, kommentiert Amtsrichter Wolfgang Peters. Christian N. wiegelt ab. Es sei ja nicht alles für ihn gewesen, behauptet der Alkoholabhängige. „Ich hatte damals keine Bleibe und durfte bei einem Kumpel auf dem Sofa schlafen. Als Gegenleistung sollte ich dafür sorgen, dass der Kühlschrank immer gefüllt ist.“ Der Vorsitzende wundert sich. „Ich wusste gar nicht, dass man CDs auch essen kann“, meint er ironisch. Die Tonträger habe er auf ausdrücklichen Wunsch seines Kumpels mitgehen lassen, stellt der Angeklagte klar. Nunmehr sei er allerdings geläutert. Dem kann das Gericht nicht ganz folgen, stehen doch demnächst weitere Straftaten wegen Diebstahls und Körperverletzung zur Verhandlung an. Die Bewährungshelferin rundet das Bild des gebürtigen Potsdamers ab. „Christian ist seit seinem 14.Lebensjahr alkoholkrank. Er lebte viele Jahre auf der Straße und stahl das, was er brauchte.“ Da er auch an paranoider Schizophrenie leide, sei er in die Akutpsychiatrie des Bergmann-Klinikums eingewiesen worden, habe sich bei den „gestörten Menschen allerdings sehr unwohl gefühlt“ und das Weite gesucht. Eine im Juni dieses Jahres begonnene Alkoholentgiftung habe er bereits im Juli abgebrochen und sei erneut „abgetaucht“. Christian N., der inzwischen per Sicherungshaftbefehl gesucht wurde, kam ins Krankenhaus der JVA Brandenburg, wurde dort medikamentös eingestellt, um seinen Drang nach Alkohol zu unterdrücken. Derzeit wohne er in einer Übergangseinrichtung des christlichen Sozialwerks und sei bislang nicht negativ aufgefallen. Das kann den Staatsanwalt nicht milde stimmen. Viele einschlägige Vorstrafen, dazu die hohe Rückfallquote, zwei Bewährungen, die der Angeklagte in den Wind schlug, lassen nur noch eine Freiheitsstrafe zu. Obwohl der Verteidiger zu bedenken gibt, Wegsperren bringe seinem Mandanten nichts, koste zudem Geld, folgt das Gericht dem Ankläger. Das Urteil: Acht Monate Haft.

Gabriele Hohenstein

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