Aus dem GERICHTSSAAL: Acht Monate Haft für Räuber-Chauffeur
Aus dem GERICHTSSAAL Als Maik T. 2002 u.
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Aus dem GERICHTSSAAL Als Maik T. 2002 u. a. wegen besonders schweren Diebstahls in sechs Fällen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt wurde, schien ihn dies nicht sonderlich beeindruckt zu haben. Unbekümmert verstieß er gegen die Auflagen. Er meldete sich weder bei seinem Bewährungshelfer noch zahlte er die Geldbuße in Höhe von 500 Euro. Auch die Nachricht, die Bewährung sei widerrufen worden, er müsse demnächst mit dem Haftantritt rechnen, schockte Maik T. nicht. Ohne lange zu fragen stellte er sich kurz darauf zwei Kumpels als Chauffeur zur Verfügung. Dass diese Übles im Schilde führten, will er nicht gewusst haben. Zur gestrigen Verhandlung wegen Beihilfe zum Raub in zwei Fällen, Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung sowie gemeinschaftlichen Diebstahls wurde der junge Mann in Handfesseln vor das Schöffengericht geführt. Seit dem 19. Februar 2003 sitzt er in der JVA Cottbus die widerrufene Bewährung ab. Glaubt man seinen Beteuerungen, hat er die Zeit hinter Gittern intensiv genutzt, sich über seine Zukunft klar zu werden. Momentan nähme er im Gefängnis an einem Elektrolehrgang teil, habe demnächst die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zum Karosserieklempner zu beginnen, die er in Freiheit fortsetzen könne, so Maik T. „Stimmt alles so, wie es der Staatsanwalt vorgelesen hat“, bestätigte der inzwischen 23-Jährige die Anklagevorwürfe. Ohne groß zu überlegen habe er sich am 13. August 2002 bereit erklärt, zwei gute Kumpels durch die Gegend zu kutschieren. „Als sie in der Nähe eines Gebüschs riefen, ich soll anhalten, dachte ich, die müssen mal“, beteuerte Maik T. gestern Vormittag. Dass die Kumpane einen 14-Jährigen seines Rucksacks beraubt hatten, habe er erst später mitbekommen, ebenso wie den Überfall des Duos Stunden später auf eine 37-jährige Frau, der die Handtasche entwendet wurde. Als ihn besagte Freunde am frühen Morgen des 27. August 2002 baten, sie zu einer Schule zu fahren, habe er nicht geahnt, dass sie einem Jugendlichen eine Abreibung verpassen wollten. Aus falsch verstandener Freundschaft habe er sich am 21. Oktober 2002 auch erboten, einem Bekannten beim Diebstahl einer Playstation zu helfen, die wenig später in einem Trödelladen für 150 Euro „versilbert“ wurde. Sichtlich bewegt nahm Maik K. gestern den Richterspruch entgegen: Acht Monate Haft. Die wird er – nach Verbüßen des Bewährungswiderrufs – im „Erwachsenenknast“ absitzen.
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