Aus dem GERICHTSSAAL: Agentur für Arbeit betrogen
Amtsrichter Stephan Heinrichs machte gestern kurzen Prozess und verurteilte Frank F.* (46) nach 15 Minuten wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro.
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Amtsrichter Stephan Heinrichs machte gestern kurzen Prozess und verurteilte Frank F.* (46) nach 15 Minuten wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro. Der Angeklagte – erleichtert, dass die Strafe nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht – nahm die Sanktion an. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, der Agentur für Arbeit in seinem Antrag auf Arbeitslosengeld II ein Vermögen von rund 50 000 Euro verschwiegen zu haben. Deshalb seien Frank F. zwischen Mai 2003 und April 2005 genau 11 004,33 Euro zu Unrecht ausgezahlt worden.
Da der Potsdamer geständig war, schickte der Vorsitzende die als Zeugin geladene Mitarbeiterin der Arbeitsagentur gleich wieder an ihren Schreibtisch zurück. „Ich habe einen Fehler gemacht. Aber ich wusste nicht, welche Freibeträge gelten, wenn ich Arbeitslosengeld beantrage“, erklärte Frank F. zum Prozessauftakt. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft und Richter Heinrichs werteten dies als Schutzbehauptung. „Es gibt diverse Merkblätter. In denen steht unmissverständlich drin, was Sie bei einem entsprechenden Antrag zu beachten haben“, so der Vorsitzende. „Sie haben ein solches Formular erhalten und auch unterschrieben.“ Laut Aktenlage gab Frank F. auf seinem Antrag an, lediglich 2770 Euro auf einem Girokonto zu besitzen. Fein säuberlich setzte der gelernte Fußbodenleger Nein-Kreuzchen bei solchen Positionen wie Vermögen aus Bausparverträgen, Vermietung oder angelegten Geldern.
„Als ich die Zahlungsaufforderung erhielt, habe ich die 11 000 Euro gleich überwiesen“, betonte der Angeklagte. „Und der Kriminalpolizist, der mich vorlud, hat mir versichert, dass es sich nicht um eine vorsätzliche Täuschung handeln würde.“ Das sahen Staatsanwaltschaft und Gericht gestern anders. „Vorsatz ist gegeben“, konstatierte Richter Heinrichs. Schließlich seien 50 000 Euro Vermögen kein Pappenstiel. Die könne man beim Ausfüllen eines amtlichen Formulars, auf dem absolute Warheitspflicht gelte, nicht einfach vergessen. Dennoch müsse man dem Angeklagten sein Geständnis zugute halten. Als strafmildernd sei auch zu werten, dass er den Schaden inzwischen wiedergutgemacht hat.
In seinem letzten Wort verpasste Frank F. der Arbeitsagentur dann doch noch einen kleinen Seitenhieb. „Ich habe kein einziges Angebot von denen erhalten. Trotzdem habe ich dem Amt das Porto für die über 100 Bewerbungen, die ich bisher verschickt habe, nicht in Rechnung gestellt“, grollte der Mann, der – trotz seines offensichtlichen Vermögens – inzwischen Arbeitslosengeld II bezieht (*Name geändert).Hoga
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