Landeshauptstadt: Akteneinsicht für Stadtverordnete
Die Stadtverwaltung soll erneut prüfen, ob Stadtverordnete die Akten der städtischen Gesellschaften einsehen können. Dafür votierte gestern Abend der Hauptausschuss.
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Die Stadtverwaltung soll erneut prüfen, ob Stadtverordnete die Akten der städtischen Gesellschaften einsehen können. Dafür votierte gestern Abend der Hauptausschuss. Nur so könne „Waffengleichheit“ zwischen Opposition und Verwaltungs-Fraktionen hergestellt werden, begründete Lutz Boede (Fraktion Die Andere) seinen Antrag. Finanzbeigeordneter Burkhard Exner sagte, eine solche Regelung verstoße gegen GmbH-Recht. Peter Schüler (B 90/Grüne) verwies darauf, dass die „wirtschaftliche Macht“ immer mehr konzentriert werden solle. Es müsse geprüft werden, wie Stadtverordnete „in den Grenzen des GmbH-Rechts“ Informationen erhalten könnten: „Sonst müssen wir zurück zu Eigenbetrieben.“ SCH
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