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Landeshauptstadt: Aldinger verklagt BI-Sprecher

Unterlassungsforderung im Streit um Waldstück

Stand:

Kirchsteigfeld - Der Streit um die Entwicklung der Gewerbebrache im Kirchsteigfeld hat ein juristisches Nachspiel. Investor Henrik Aldinger hat beim Landgericht Potsdam Unterlassungsklage gegen den Sprecher der Kirchsteigfeld-Bürgerinitiative (BI), Wilfried Naumann, eingereicht. Naumann soll gerichtlich untersagt werden zu behaupten, Aldinger habe der Bürgerinitiative „zu keinem Zeitpunkt“ angeboten, die Akten zum Verkauf des Waldstücks im Kirchsteigfeld einzusehen.

Hintergrund ist die erbittert geführte Auseinandersetzung um eine etwaige Nutzung des knapp neun Hektar großen Waldstücks, das Aldinger im Mai 2009 vom Landesbetrieb Forst gekauft hatte und das er zum Gewerbe- und Handelsstandort entwickeln wollte. Um die Umstände des Verkaufs zu erhellen – das Waldstück war im Flächennutzungsplan als Erholungswald ausgewiesen – hatte die Bürgerinitiative Akteneinsicht beantragt. Der Forstbetrieb lehnte dies mit der Begründung ab, dass Aldinger seine Zustimmung versagt habe, um Geschäftsgeheimnisse nicht zu offenbaren. Die BI erstritt zumindest ein teilweises Recht auf Akteneinsicht, das Hauptsacheverfahren ist allerdings bis heute anhängig.

Aldinger argumentiert, er habe der BI Akteneinsicht angeboten – in seinem Büro und unter Aufsicht. Naumann kontert, die BI habe nicht die Akten Aldingers einsehen wollen, sondern die des Forstbetriebs. Man habe herausfinden wollen, warum eine Behörde Wald für Gewerbezwecke verkaufe, obwohl sie zugleich für Naturschutz verantwortlich sei. Dazu verweigere Aldinger jedoch nach wie vor seine Zustimmung, so Naumann. Daher sei die Offerte des Investors zur Akteneinsicht „kaum ernst zu nehmen“. Aldinger war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. pee

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