Aus dem GERICHTSSAAL: Alkoholdunst im Saal
Ohne Fahrerlaubnis Unfall verursacht und geflüchtet
Stand:
Die Verhandlung bedeutet für Karla K. * (49) eine mittlere Katastrophe. Es scheint, als habe sich die Arbeitslose Mut angetrunken. Deutlicher Alkoholdunst liegt im Raum. „Das ist noch von gestern. Da war ich zum Geburtstag“, versichert die Witwe zu Prozessbeginn. Nervös knüllt sie ihr Taschentuch in den Händen, beginnt dann zu schluchzen. Amtsrichterin Birgit von Bülow glaubt ihr nicht. „Sie haben ein Alkoholproblem“, konstatiert sie. „Ihre Fahrerlaubnis ist Ihnen wegen Trunkenheit am Steuer entzogen worden. Manchmal kann man so eine Gerichtsverhandlung nutzen, um sich über ein paar grundlegende Dinge klar zu werden.“ Nun kullern die Tränen bei der Frau ungebremst. Die Staatsanwaltschaft legt Karla K. Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht zur Last. Sie soll am 20. September vorigen Jahres beim Ausparken von einem Rewe-Parkplatz mit einem vorbeifahrenden Peugeot kollidiert und einen Schaden von rund 2000 Euro verursacht haben. Danach habe sie einfach Gas gegeben. „Mein Lebensgefährte und ich waren einkaufen. Er war noch im Getränkemarkt, aber er musste dringend zur Arbeit. Es war sein erster Tag dort. Ich habe unseren Mitsubishi schon mal aus der Parklücke gefahren, damit er später schneller wegkommt“, schildert die Angeklagte. „Es stimmt, dass ich dabei gegen den Peugeot gestoßen bin. Ich habe dem Fahrer aber meinen Namen und die Adresse genannt. Dann bin ich vorgefahren, um meinen Partner abzuholen.“
„Die Frau war freundlich und roch ein bisschen nach Alkohol. Sie bot mir das Du an und nannte ihren Vornamen. Sie gab auch gleich zu, dass sie Schuld sei“, erzählt der Unfallgegner David D.* (33) im Zeugenstand. Dennoch habe er die Polizei gerufen. „Plötzlich musste die Angeklagte ganz dringend weg. Sie sagte nur, ich hätte doch ihr Kennzeichen. Aber ich wusste ja nicht, ob sie die Halterin des Wagens ist.“ Fahren ohne Fahrerlaubnis ist auch auf einem Parkplatz unter Strafe gestellt, betont der Staatsanwalt. Karla K. könne von Glück reden, dass ihre offensichtliche Alkoholisierung zum Zeitpunkt des Unfalls nicht Gegenstand der Anklage sei. „Sie müssen sich wegen Ihrer Trinkerei helfen lassen. Sonst gehen Sie zugrunde“, rät Richterin von Bülow. Dann verurteilt sie Karla K. zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je zehn Euro und einer einjährigen Fahrerlaubnissperre. (*Name geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: