Aus dem GERICHTSSAAL: Alkoholfahrt mit Folgen
Durch Fahrerlaubnisentzug ist auch der Job weg
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„Ich bin froh, dass niemandem etwas passiert ist“, versichert Renate R. (45, Name geändert) in ihrem letzten Wort. Die wegen fahrlässiger Trunkenheit Angeklagte akzeptiert die Geldstrafe von 450 Euro, auch wenn sie diese Summe hart trifft. Noch schlimmer ist für sie der Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer von elf Monaten. Am 16. November war die Potsdamerin bei Freunden zu Besuch. Sie hätte dort auch schlafen können, wollte aber lieber nach Hause. „Leider kannte ich niemanden, der mich abholen konnte. Da bin ich eben mit meinem Auto gefahren“, erzählt sie, kämpft mit den Tränen. Auf dem Heimweg platzte ein Reifen des Gefährts. Die Vertriebsmitarbeiterin rief den ADAC. Den Männern fiel auf, dass die Potsdamerin gehörig betrunken war. Die ihr später entnommene Blutprobe wies einen Wert von 2,20 Promille auf.
„Ich hatte damals eine ganz schlimme Zeit. Meine Mutter, die ich lange gepflegt hatte, war gestorben. Ich litt an Depressionen und war in Behandlung. An dem besagten Abend hat mir mein Freund auch noch gesagt, dass er eine andere Frau kennengelernt hat. Da habe ich eben nicht nur Wasser getrunken“, erklärt die Angeklagte ihr Handeln. Amtsrichterin Kerstin Nitsche wundert sich. „Warum haben Sie kein Taxi gerufen? Die Nummer steht in jedem Telefonbuch.“ Renate R. ringt um Fassung. „Ich wusste in dem Moment nicht, was ich tue. Irgendwie dachte ich wohl, ich könne noch fahren “, räumt sie geknickt ein. Die Vorsitzende glaubt Renate R. nicht recht, dass sie sonst kaum Alkohol trinkt. Der Arzt notierte im Blutentnahmeprotokoll: Sprache deutlich, Denkablauf geordnet, Stimmung normal. „Ich bin mir nicht sicher, ob Sie nicht doch vorsätzlich gehandelt haben“, mutmaßt die Richterin. „Seine Mandantin habe sich am Tatabend in einem psychischen Ausnahmezustand befunden“, betont Rechtsanwalt Dr. Ernst Lattwin. Da Renate R. ihre Fahrerlaubnis an Ort und Stelle abgeben musste, habe sie ihren Job bei der Vertriebsfirma verloren, lebe inzwischen mit ihrer Tochter von Hartz IV. Demnächst müsse sie in eine kleinere Wohnung umziehen. Eigentlich sei der Vorfall schon Strafe genug für sie. Hoga
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