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Landeshauptstadt: Alle Fraktionen vertreten

Stadtparlament erweitert Hauptausschuss

Stand:

Das wichtigste Gremium des Stadtparlaments, der Hauptausschuss, wird künftig 16 statt bisher 13 Mitglieder haben. Das beschlossen die Stadtverordneten am Mittwochabend. Hintergrund ist ein Urteil des brandenburgischen Verfassungsgerichtes, wonach die bisherige Vorgabe, Fraktionen müssten mindestens vier Mitglieder haben, verfassungswidrig ist. Damit gelten in Potsdam jetzt auch Die Andere, das Bürgerbündnis und die Potsdamer Demokraten als Fraktion. Sie sind jetzt auch im Hauptausschuss vertreten und genießen weitere Rechte einer Fraktion. Während Die Andere und das Bürgerbündnis seit Jahren im Parlament sitzen, sind die beiden Mitglieder der Demokraten kürzlich aus der CDU ausgetreten und haben ihre Mandate behalten.

Das Urteil führt auch zu einer Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses, der ebenfalls Beschlüsse fassen kann. Dort wird aber die Mitgliederzahl nicht angehoben; dazu sei eine Änderung der Satzung des Jugendamts nötig, hieß es. Linke-Fraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg sagte, die bis zuletzt umstrittene Erweiterung des Hauptausschusses sei von Seiten der SPD und CDU „nicht ganz uneigennützig“ erfolgt. Wäre es bei 13 Mitgliedern geblieben, hätten beide Fraktionen zugunsten der „Kleinen“ je einen Sitz abgeben müssen. Dass die Aufstockung rechtens ist, hat nach Angaben von Bürgermeister Burkhard Exner (SPD) die Kommunalaufsicht am Mittwoch in einem Rundschreiben bestätigt. Normalerweise dürfe der Hauptausschuss in einer Wahlperiode nicht verändert werden. Durch das Urteil des Verfassungsgerichts sei aber eine Sondersituation eingetreten; frühere Annahmen seien nichtig, eine Neubildung daher legitim. Zuletzt war der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung wegen der ungeklärten Rechtslage nicht beschlussfähig. SCH

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