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ATLAS: Alles Amtsträger

Der Stadtverordnete ist „Amtsträger der Exekutive“. So heißt es in der Begründung des Verfassungsgerichtes auf eine Klage der Potsdamer Stadtverordneten von Die Andere gegen die neue Kommunalverfassung.

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Der Stadtverordnete ist „Amtsträger der Exekutive“. So heißt es in der Begründung des Verfassungsgerichtes auf eine Klage der Potsdamer Stadtverordneten von Die Andere gegen die neue Kommunalverfassung. In Reaktion auf die Urteilsbegründung möchte man spontan fragen: Und wer ist dann die Legislative? Ham wa nich, oder was? Gibt“s nicht mehr in märkischen Gemeinden, oder wie? Die klassische Gewaltenteilung teilt in Legislative und Exekutive – die, die die Gesetze erlassen und die, die sie ausführen. Freilich verabschieden Stadtverordnete keine Gesetze, wohl aber Beschlüsse, die die Verwaltungen umsetzen. Wenn nun das Verfassungsgericht in den Stadtverordneten „Amtsträger“ der Verwaltung sieht, nimmt es explizit nicht zur Kenntnis, dass es zwischen den Kommunalparlamenten und den Verwaltungen nicht selten immense Wesensunterschiede gibt. Anstatt die von den Bürgern gewählten Stadtverordneten zu stärken, wirft das Gericht sie in einen Topf mit den „Amtsträgern“. Ja sie spricht den Stadtverordneten sogar ab, noch Bürger und damit klageberechtigt zu sein. Das Gericht erweist sich somit als Erfüllungsgehilfe der großen Volksparteien, die Angst haben vor dem Erstarken der freien Wählergruppen – und ihnen daher die Fraktionsrechte nehmen wollen.

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