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Landeshauptstadt: Als Zeuge falsch ausgesagt, um den Filius zu schützen

Angeklagter fühlt sich zu Unrecht sanktioniert/Sohn schwieg vor Gericht/Geldstrafe von 120 Tagessätzen

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Angeklagter fühlt sich zu Unrecht sanktioniert/Sohn schwieg vor Gericht/Geldstrafe von 120 Tagessätzen AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Es ging weder um Mord noch um Totschlag. Dennoch erzählte Helmut G. (58) bei einem Prozess im März 2000 gegen seinen Sohn Lars offenbar Märchen, um ihn vor drohender Strafe zu bewahren, hielt diese Version auch während der Berufungsverhandlung im Jahr darauf durch. (Genützt hat es übrigens nichts. Der Filius wurde rechtskräftig wegen Körperverletzung im Straßenverkehr zu 30 Tagessätzen sowie einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt.) Gestern saß der Vater wegen falscher uneidlicher Aussage auf der Anklagebank – und rückte keinen Deut von seiner früheren Story ab. Der Staatsanwalt hatte dem Junior vorgeworfen, am 25. September 1998 bei einem Ampelstopp aus seinem Audi herausgesprungen und einen vor ihm wartenden Verkehrsteilnehmer grundlos mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen zu haben. Sein Sohn könne keinesfalls der Täter sein, beteuerte der Angeklagte während seiner eigenen Verhandlung erneut, da er sich zu jener Zeit in Süddeutschland aufgehalten habe. „Außerdem stand der Audi an dem bewussten Tag ununterbrochen auf meinem Grundstück“. Dies habe er mit Hilfe seines Kalenders rekapituliert. „Wir hatten damals in der Firma eine wichtige Besprechung. Ich wollte deren Teilnehmer mit dem Audi zum Mittagessen fahren“, berichtete der Ex-Geschäftsführer eines Steinmetz-Unternehmens. Lars G. (33) machte als Sohn des Angeklagten von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sein vermeintlicher Kontrahent Christian B. (25) entsann sich allerdings noch recht plastisch des Vorfalls an der Ampel. „Wir haben uns gegenseitig ein paar Mal überholt. Als ich dann bei rot halten musste, riss Lars G. plötzlich meine Autotür auf und verpasste mir zwei Ohrfeigen. Er war es zweifelsfrei. Das Gesicht habe ich mir gemerkt“, schilderte der Autoverkäufer die Situation. Geistesgegenwärtig habe er sich das Fahrzeug-Kennzeichen des Angreifers notiert, sei danach zur Polizei, später ins Krankenhaus gefahren, um sich seine Verletzungen attestieren zu lassen. Sowohl bei einer Wahllichtbildvorlage der Polizei als auch während der ersten Verhandlung gegen Lars G. habe er ihn 100-prozentig als Täter identifiziert, betonte der Zeuge. Die Staatsanwältin hatte genug gehört. Sie beantragte, Helmut G. wegen uneidlicher Falschaussage in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten – ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung - zu verurteilen. Auch die Richterin war von einem „vorbereiteten Sachverhalt, um den Sohn in Schutz zu nehmen“, überzeugt. Allerdings hielt sie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20 Euro für angemessen. Das sah der Angeklagte nicht so. Wütend verließ er den Saal.

Gabriele Hohenstein

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