zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Alte Bebauungspläne, neu aufgerollt

Stadt arbeitet rechtsunwirksame Planwerke auf / Probleme mit Hellweg-Baumarkt

Stand:

Der Vorhaben- und Erschließungsplan für den Hellweg-Baumarkt in der Fritz-Zubeil-Straße ist nie rechtskräftig geworden. Grund: Er wurde auch nach einer Zustimmung der Stadtverordneten nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Nach Kritik durch das Stadtparlament hat die Bauverwaltung nun 17 Planwerke offengelegt, die durch Nichtveröffentlichung im Amtsblatt nie rechtswirksam wurden – obwohl die damit verbundenen Bauvorhaben zum Teil verwirklicht wurden, wie etwa beim Hellweg-Baumarkt. Ein weiteres Beispiel ist das Berufsbildungswerk des Oberlinhauses in der Steinstraße, welches der Eile wegen 1996 trotz beschlossenen Vorhaben- und Erschließungsplanes mit einer vorgezogenen Baugenehmigung realisiert wurde.

Elf der 17 beschlossenen Planwerke will die Verwaltung heute mit dem Ziel in die Stadtverordnetenversammlung einbringen, sie aufheben zu lassen. Nicht dabei sind die Pläne für den Hellweg-Baumarkt: Hier befürchtet die Verwaltung, dass ein im Rahmen der Planung abgeschlossener Vertrag zwischen Hellweg und der Stadt bei einer Aufhebung des nie rechtswirksam gewordenen Vorhaben- und Erschließungsplanes „seine Geschäftsgrundlage verliert“. Dies erläuterte Stadtplaner Andreas Goetzmann gestern im Beisein der Baubeigeordneten Elke von Kuick-Frenz (SPD) vor Journalisten. Der Vertrag beinhaltet Vorgaben und Beschränkungen für das Rahmensortiment des Baumarktes. Einzelhändler der Innenstadt sollen vor einer Konkurrenz durch zu viel Einzelhandelsware geschützt werden. Als Grund für die Nichtveröffentlichung der Hellweg-Pläne im Amtsblatt nannte Goetzmann „Probleme bei naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen“. Geschaffen werden sollte ein „Grünzug in Richtung Großbeerenstraße“, der war aber nicht realisierbar war, da die Stadtbeleuchtung dort Flächen bewirtschaftet.

Zu den weiteren Planverfahren, die nie rechtswirksam wurden, nun aber noch nicht aufgehoben werden, gehören die Reihenhäuser im Kirchsteigfeld, die so genannten Sonnenhäuser, und das Sago-Gelände. Bei den Reihenhäusern „sei nicht klar, wie es weiter geht“, so Goetzmann. Dort müsse nach Aufhebung des alten Satzungsbeschlusses ein neues Planverfahren eingeleitet werden. Dies sei ebenso beim Sago-Gelände der Fall, bei dem die Ansiedlung der biologischen Bundesanstalt scheiterte. Nun soll die Fläche für Großinvestoren vorgehalten werden und als Vorleistung ein neues Planverfahren vorangetrieben werden.

Zwei weitere Planverfahren – für das Ortszentrum Eiche und dem „Momper-Center“ an der Zeppelinstraße/Kastanienallee – seien bereits neu aufgerollt worden.

Zu den elf Planverfahren, die den Stadtverordneten heute zur Aufhebung vorgelegt werden, gehören etwa zur Hälfte Vorhaben der neuen Ortsteile, die Potsdam mit der Eingemeindung „adoptiert“ hat, so die Beigeordnete. Beispiel hierfür ist der von Fahrland aufgestellte und beschlossene Bebauungsplan für eine Kinderklinik in Kartzow. Als der Investor absprang, wanderte der B-Plan einfach „in die Akten“, so Goetzmann. Guido Berg

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })