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Landeshauptstadt: Alter Vertrag regelt Nutzung des Geländes

Karl-Liebknecht-Stadion: Schlösserstiftung legt der Stadt nahe, sich um einen neuen Standort für ein Fußballstadion umzusehen.

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Babelsberg - Die Stichworte sind Welterbeschutz, Pufferzone und Karl-Liebknecht-Stadion – der Streit rankt sich um den geplanten Ausbau des Fußballstadions, das an das Welterbe Babelsberger Park grenzt. Tribünendach und Osttribüne sollen mit Hilfe der acht Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II erweitert werden, obwohl das Stadion in den historischen Sichtachsen des Flatowturms steht. Der Unesco- Denkmalrat Icomos und die Schlösserstiftung sind allerdings nicht über die Planungen informiert worden und fordern eine Prüfung, inwieweit sich das Projekt mit dem Umgebungsschutz für den angrenzenden Park verträgt, der dem Welterbe angehört. Denn große Teile Babelsberg gehört künftig zur Pufferzone des Welterbes, in der verschärfte Bedingungen fürs Bauen und Sanieren gelten. Die Stiftung Preußische Schlösser legt der Stadt und dem Sport zudem den Ersatz des Karl-Liebknecht-Stadions – von den Fans „Karli“ genannt – durch einen Neubau an geeigneter Stelle nahe.

Hintergrund ist unter anderem ein Vertrag aus dem Jahr 1934. Zuvor hatte Kaiser Wilhelm I das Gebiet, auf dem das heutige Stadion steht, zur „Verhinderung störender Bauten in der unmittelbaren Nähe des Parks“, wie es in historischen Dokumenten heißt, gekauft. Bis 1928 wurde das Grundstück als Baumschule für den Park Babelsberg genutzt. Sechs Jahre später verkaufte die Verwaltung der Schlösser und Gärten das Gelände an die Stadt Babelsberg. Allerdings mit der vertraglichen Auflage: Zur Errichtung eines einfachen Sportplatzes ohne Tribünen und anderer kleinerer Freizeitanlagen. Daran wurde sich 40 Jahre lang gehalten – erst in der DDR-Zeit, wo auf solche Verträge keinerlei Rücksicht genommen wurde, entstand das Karl-Liebknecht-Stadion. Genutzt wurde es von da an – bis heute – nicht für Volkssport und Erholung, sondern für den Leistungssport.

Ist das heutige Stadion also nur geduldet? Den Ausbau könnte die Schlösserstiftung zumindest als klaren Vertragsbruch bewerten und mit dem Ziel des Rückbaus der Sportstätten juristisch dagegen vorgehen. Ein schwerwiegendes Argument wäre dabei, dass infolge der vertragswidrigen Verwendung des Geländes der Druck auf die Stiftung zu einer Volksparknutzung des Babelsberger Parks nicht wie seinerzeit angestrebt abgenommen, sondern sich weiter verstärkt hat.

Nachdem in der DDR-Zeit bereits das Strandbad eingezwängt und das Matrosenhaus von der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) zur vormilitärischen Ausbildung für die Volksmarine missbraucht wurde, fordern im letzten Jahrzehnt Bürgerinitiativen die Freigabe des Welterbedenkmals für Rad fahren, Picknicks auf den Wiesen und Hundeauslauf. Die Generaldirektion der Stiftung, die im Park erneut eine Liegewiese freigegeben hat, zeigt sich gegenüber solchen Forderungen zunehmend kompromissbereit. Nach PNN-Informationen dürfte sie deshalb auch im Fall der Stadionerweiterung ihre juristischen Möglichkeiten nicht ausschöpfen. In den letzten Jahren hatten zwei direkte Stadionanwohner gegen die intensive Nutzung des Geländes als Stadion sowie den Lärm, das Flutlicht und den Bratwurstgeruch geklagt. Eine Entscheidung der Verwaltungsrichter zum Stadion hat es nie gegeben – aus formalen Gründen. EH/jab

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