Aus dem GERICHTSSAAL: Ältere Damen geprellt
Betrug: Geldstrafe und Schadenswiedergutmachung
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Die Nachbarschaft funktionierte gut in dem Haus, in dem Detlef D.* (34) mit seinem Lebenspartner wohnte. Man traf sich zum Kaffeeklatsch und diversen Feiern. Als das Duo wegen einer Firmenpleite in die finanzielle Schieflage rutschte, überlegte Luise L.* (77) nicht lange, gewährte Detlef D. Anfang 2006 ein Darlehen über 2600 Euro. Auch Gisela G.* (63) griff dem stets freundlichen Mitmieter mit 1550 Euro unter die Arme. Dieser verpflichtete sich, das Geld ratenweise und pünktlich zurückzuzahlen. Luise L. bekam lediglich 250 Euro retour. Sie ist inzwischen verstorben. Gisela G. wurde um 1400 Euro geprellt.
Jetzt saß Detlef D. wegen Betruges auf der Anklagebank, übrigens nicht zum ersten Mal. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, er habe von vornherein vorgehabt, die Rentnerinnen übers Ohr zu hauen. Schließlich schob er einen gewaltigen Schuldenberg vor sich her. Amtsrichter Thomas Lange sah das ebenso und verurteilte den nunmehr in der Parfümbranche Tätigen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 20 Euro (2000 Euro). Außerdem wurde er verpflichtet, die ausstehenden Gelder an Gisela G. sowie den Sohn und rechtmäßigen Erben von Luise L. zu erstatten.
„Beide Damen wussten über die finanzielle Situation meines Mandanten Bescheid“, führte der Verteidiger zu Prozessbeginn aus. „Sie haben ihm und seinem Lebensgefährten sogar mehrfach Unterstützung angeboten.“ Nach dem Tod von Luise L. habe deren Sohn Ludwig dann offenbar sämtliche Geschütze aufgefahren, um sich sein Erbe bis auf den letzten Cent zu sichern. „Meine Mutter ist am 6. April 2007 verstorben“, berichtete Ludwig L.* (57) im Zeugenstand. „Im Januar hat sie mir erzählt, sie ist von dem jungen Mann und seinem Partner zutiefst enttäuscht, weil sie ihr Geld nicht zurückbekommt.“ Daraufhin nahm der Sohn das Heft in die Hand, stattete dem inzwischen einige Straßen weiter gezogenen Schuldner einen Besuch ab und drohte: „Wenn nicht gezahlt wird, dreht sich der Wind.“
„Detlef hatte sich schon vorher ein paarmal Geld von mir geborgt, es aber immer zurückgezahlt“, erinnerte sich Gisela G.* (63) vor Gericht. „Als er seine Arbeit verlor, brauchte er eine größere Summe. Erst versprach er, 100 Euro im Monat zurückzuzahlen. Dann sagte er, er könne nur 50 Euro aufbringen.“ Drei Raten beglich der Angeklagte, hüllte sich danach in Schweigen. „Ich habe ihm gesagt, dass er ein Lügner, Betrüger und Schauspieler ist. Seitdem reden wir nicht mehr miteinander“, stellte die Zeugin klar.
„Hätte der Angeklagte den Damen gesagt, dass er kein Geld hat, hätten sie ihm wohl auch nichts gepumpt“, brachte es Richter Lange auf den Punkt. Somit sei der Straftatbestand des Betruges verwirklicht. (*Namen geändert.) Hoga
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