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Unabhängige Wählergemeinschaft klagt vor Gericht: Andreas Menzel ficht Wahl an
Die Kommunalwahl soll wiederholt werden. Das fordert die Unabhängige Wählergemeinschaft UWG um den ehemaligen Stadtverordneten Andreas Menzel, weil die Gemeinschaft nicht zur Wahl 2014 zugelassen wurde. Im März verhandelt das Verwaltungsgericht darüber.
Stand:
Potsdam - Die Unabhängige Wählergemeinschaft (UWG) um den Ex-Grünen-Stadtverordneten Andreas Menzel will die Kommunalwahl wiederholen lassen. Grund: In drei Wahlkreisen wurde die Wählergemeinschaft zur Kommunalwahl 2014 nicht zugelassen. Die UWG hat bereits im November Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht. Laut Klageschrift will sie das Wahlergebnis aufheben und Neuwahlen anberaumen lassen. Im März soll dazu vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden.
Der vor der Wahl aus der Grünen-Fraktion ausgeschlossene Andreas Menzel gründete kurz vor dem Urnengang im Mai 2014 die Unabhängige Wählergemeinschaft. Sie trat nur im Innenstadt-Wahlkreis 1 an, erhielt lediglich 0,2 Prozent der Stimmen und erreichte damit nicht den Einzug ins Stadtparlament. Nach eigenen Angaben hatte die UWG in vier der sechs Wahlkreise Bewerber zur Kommunalwahl gestellt. In den Wahlkreisen 3, 5 und 6 wurde sie allerdings nicht zur Wahl zugelassen, da die gemäß dem Kommunalwahlgesetz geforderten, im Rathaus der Landeshauptstadt zu leistenden 20 Unterstützerunterschriften je Wahlkreis nicht vorlagen.
Gegen die Nichtzulassung und entsprechend gegen das Wahlergebnis hatte die UWG bereits Widerspruch eingelegt, den die Stadt im September zurückwies. Die UWG habe insgesamt mehr als 60 Unterstützer-Unterschriften im Rathaus Potsdam erhalten, argumentiert die UWG. Bei Zulassung in allen vier Wahlkreisen hätte sie, so mutmaßt die UWG, sicher mindestens ein Mandat erreicht. (PNN)
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