Landeshauptstadt: Angebot der Stadt „nicht annehmbar“
Griebnitzsee: Erstmals liegt ein Vergleichsangebot der Stadt vor – die Positionen bleiben unverändert
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Griebnitzsee: Erstmals liegt ein Vergleichsangebot der Stadt vor – die Positionen bleiben unverändert Babelsberg – Trotz eines erstmals schriftlich formulierten Verhandlungsangebots an Anlieger des Griebnitzseeufers besteht offenbar keine Möglichkeit auf eine schnelle Einigung über die ehemaligen Mauergrundstücke. Ein vergangene Woche mehreren Anliegern zugestelltes Verhandlungsangebot der Stadt ist von den Betroffenen gestern als „nicht annehmbar“ zurück gewiesen worden. In dem Schreiben an zwölf Anlieger, die bereits über eine Kaufoption für ein Ufergrundstück verfügen, hat die Stadt – im Einvernehmen mit der für den Verkauf zuständigen Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) – ihren Verzicht auf den Ankauf des gesamten Uferstreifens erklärt. Entgegen früheren Aussagen ist in dem von der BImA übermittelten Schreiben jetzt davon die Rede, dass die Interessen der Stadt – Erhalt eines öffentlichen Uferweges – „auch durch Einräumung einer Dienstbarkeit in Form eines Wegerechtes gewahrt werden“ könnten. Zugleich verweist die Stadt darauf, dass sie „an ihren planerischen Absichten, einen Uferpark Griebnitzsee zu errichten, festhält“. Für den Bund, so heißt es weiter, bedeuteten diese Planungen, dass auf frei zugänglichen Flächen auch Bänke, Papierkörbe und Spielgeräte aufgestellt werden könnten. Laut dem Schreiben müssten die Anlieger eine von ihnen gewünschte Verlegung des Uferweges Richtung Wasser selbst tragen, für die Nachfolgekosten der Pflege und Erhaltung wolle die Stadt aufkommen. Außerdem sei beabsichtigt, „soweit aus historischen Bezügen dies sachgerecht erscheint, im Bebauungsplanverfahren eine sorgfältige Abwägung über die Ermöglichung früherer Nutzungen im Rahmen der Gartendenkmalpflege vorzunehmen“. Damit geht die Bundesbehörde formell auf Wünsche der Anwohner ein, auf den von ihnen erworbenen Grundstücken private Nutzungen, wie sie dort vor dem Mauerbau 1961 stattfanden, zu ermöglichen – u. a. Bau von Boots- und Teehäusern. Allerdings wird dieses Angebot von den Anliegern abgelehnt. Wie es in dem von Rechtsanwalt John Flüh für die Betroffenen verfassten Antwortschreiben an die Bundesbehörde heißt, behalte sich die Stadt vor, auf dem gesamten Uferstreifen einen Park zu errichten, „ohne dass auch nur ansatzweise erkennbar wird, welche Nutzungsmöglichkeiten den Grundstückseigentümern vorbehalten sind“. Flüh: „Warum sollen sich die Betroffenen darauf einlassen?“ Es könne auch keine Rede davon sein, dass die Stadt auf den Ankauf der Grundstücke verzichte. In allen zwölf Fällen sei die „Erwerbsberechtigung der Antragsteller nach Mauergesetz bereits festgestellt“ worden, in einer Reihe von Fällen sei der Grundstückskaufvertrag bereits abgeschlossen und befinde sich im Vollzug. Die Stadt „gibt in dem angedachten Vergleich also nichts, was die Betroffenen nicht schon haben“. In dem Schreiben von Anwalt Flüh wird zugleich darauf verwiesen, dass es „nicht sinnvoll“ sei, dass der Einigungsvorschlag nur für zwölf einzelne über die Länge des Griebnitzsees verteilte Grundstücke unterbreitet werde. „Erforderlich ist vielmehr eine koordinierte Abstimmung mit den jeweiligen Grundstücksnachbarn“. So sei man auch „überrascht“ gewesen, dass im Schreiben der Bundesbehörde mit dem 11. Februar gleich eine Fristsetzung zu Annahme übermittelt worden sei, „aber keinerlei Verhandlungen in der Sache angeboten werden“. Wenn der Stadt an einer Einigung mit den Anliegern gelegen sei, „dann sind wir überzeugt, auch rasch zu einer pragmatischen Lösung, die einen öffentlichen Uferweg am Griebnitzsee schafft, zu gelangen“. Flüh bekräftigte gestern gegenüber den PNN, dass die Anlieger weiterhin „uneingeschränkt für eine öffentliche Durchwegung der historischen Gärten am Griebnitzsee“ seien. Anlieger Wolfhard Kirsch: „Ich kenne niemanden, der das nicht möchte.“ Schließlich seien die Anwohner diejenigen, „die einen öffentlichen Uferweg am meisten nutzen, also auch am meisten davon profitieren“. Somit bleibt es bei den Grundpositionen beider Seiten, denen derzeit in mehreren Gerichtsverfahren nachgegangen wird. Während die Stadt den Uferstreifen des Griebnitzsees öffentlich zugänglich belassen möchte, wollen die Anlieger die Grundstücke vom Bund erwerben und privat nutzen – dafür soll aber der Uferweg öffentlich bleiben. M. Erbach
M. Erbach
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