Aus dem GERICHTSSAAL: Angeklagte: „Ich musste doch die Katze füttern!“
Rentnerin hatte knapp zwei Promille intus / 300 Euro Strafe und lebenslanger Verzicht auf die Fahrerlaubnis
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Aus dem GERICHTSSAALRentnerin hatte knapp zwei Promille intus / 300 Euro Strafe und lebenslanger Verzicht auf die Fahrerlaubnis Die ältere Dame auf der Anklagebank des Amtsgerichts ist eine gesetzestreue Bürgerin. Sie machte in der Vergangenheit weder lange Finger noch legte sie sich mit ihren Nachbarn an. Auch die Regeln des Straßenverkehrs hielt sie penibel ein. Einmal, nur einmal, schlug Hertha H. (63, Name geändert) über die Stränge. Und das bereut sie nun bitter. „Ich musste doch die Katze füttern. Das mache ich seit vier Jahren“, begründet die sympathisch wirkende Frau ihren Ausrutscher. Dass sie sich lieber nicht ans Steuer ihres Skoda gesetzt hätte, nachdem sie daheim einige Körnchen geschluckt hatte, weiß die einstige Reichsbahnangestellte genau. „Ich habe den Schnaps hinterher auch gleich weggekippt. Eigentlich darf ich gar keinen Alkohol trinken, weil ich zuckerkrank bin.“ Am 6. Mai dieses Jahres habe sie privaten Kummer im Hochprozentigen ertränken wollen, erzählt Hertha H. Die Sorgen seien auch tatsächlich vorübergehend verflogen. Dann jedoch sei ihr die wild lebende Samtpfote in ihrer Gartensparte eingefallen, der sie jeden Abend ein Schälchen Futter hinstellt. Ohne lange nachzudenken habe sie ihr Auto gestartet. „Die Katze hat schon auf mich gewartet. Sie schrie vor Hunger“, berichtet die Seniorin. Auf dem Heimweg wurde Hertha H. dann auf der Nutheschnellstraße von der Polizei gestoppt. Ergebnis der Blutprobe: 1,91 Promille. Ihre Fahrerlaubnis gab die Frau am Tatabend freiwillig heraus. „Die können Sie gleich behalten. Ich habe sowieso kein Geld, eine neue zu erwerben“, schluchzt die wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr Angeklagte. „Bei diesem hohen Promillewert muss ich doch bestimmt auch zum Idiotentest. Der soll ja ziemlich teuer sein.“ Recht hat sie. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille ist die Medizinisch-Psychologische Untersuchung im Land Brandenburg Pflicht für Alkoholsünder. Hinzu kommen noch 150 Euro für die Blutentnahme. Der Staatsanwalt ist von der Reue der Frau, die seit 30 Jahren unfallfrei am Straßenverkehr teilnimmt, überzeugt. Er plädiert darauf, Hertha H. zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro zu verurteilen. Das Gericht bemisst die Tagessatzhöhe auf 10 Euro. Wenn Hertha H. will, darf sie nach sieben Monaten wieder ans Steuer. „Ich werde nie wieder Auto fahren“, verkündet die Seniorin und bedankt sich für das Urteil. Hoga
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