Landeshauptstadt: Angeklagter: „Der Vorwurf ist hanebüchen!“
Von Gabriele Hohenstein Die Anklage klingt dramatisch: Stefan S. (26) soll am 9.
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Von Gabriele Hohenstein Die Anklage klingt dramatisch: Stefan S. (26) soll am 9. Mai 2003 nach einem Fußballspiel von Babelsberg 03 im Karl-Liebknecht-Station versucht haben, einem Polizisten hinterrücks seine Faust auf den Kopf zu donnern. Zudem habe er sich vehement gegen die Anweisung, das Spielfeld zu verlassen, gewehrt. „Der Vorwurf ist hanebüchen“, verwahrt sich der bislang nicht Vorbestrafte. „Ich lief mit ein paar Kumpels aufs Spielfeld, um den Sieg unserer Mannschaft zu feiern. “ Als die Polizei von den Ordnern zu Hilfe gerufen worden sei, um den Rasen vor unnötigen Beschädigungen durch die anstürmenden Massen zu schützen, habe er sich sofort in Richtung des Absperrzauns begeben. „Ich wollte drüberklettern, wir mir befohlen wurde, bin aber abgerutscht. Kann sein, dass ich den Polizisten dabei unabsichtlich berührt habe“, räumt der Potsdamer ein. „Vorsätzlich habe ich ihn jedenfalls nicht angegriffen.“ Das sieht Polizeikommissar Robert K. (27) etwas anders. „Ich gab dem Angeklagten die Order, zurück in den Fanblock zu gehen. Auf einmal bekam ich von hinten einen Stoß gegen die rechte Schulter. Den habe ich trotz unserer Vollschutzkleidung ziemlich deutlich gespürt. “ Zudem habe er aus den Augenwinkeln eine drohend erhobene Faust gesehen. Die Kollegen hätten ihm später erzählt, Stefan S. habe gezielt zum Schlag gegen seinen Hinterkopf ausgeholt. „War es ein Angriff oder nur eine unkoordinierte Bewegung“, hakt Amtsrichterin Kerstin Devriel nach, bringt den Polizeizeugen kurz zum Nachdenken. „Eigentlich habe ich nur einen Schatten wahrgenommen. Ausschließen kann ich nicht, dass der Angeklagte mich aus Versehen angerempelt hat.“ Polizeikommissar Alexander S. (24) ergänzt: „Ich wollte gerade gehen, als ich bemerkte, wie mein Kollege einen Stoß einsteckte.“ Dadurch elektrisiert habe er sich dem Geschehen zugewandt, die Hand des Angeklagten auf der Schulter von Robert K. bemerkt. Da habe sich der Fußballfan allerdings schon an der Absperrung befunden. „Er leistete also der Aufforderung, das Spielfeld zu verlassen, Folge?“, vergewissert sich die Vorsitzende. „Kann es sein, dass er beim Überklettern des Zauns abgerutscht ist und Ihr Kollege nur ungünstig stand?“ Der Zeuge – sichtlich in die Enge gedrängt – räumt nun ein: „Den eigentlichen Handlungsablauf habe ich gar nicht beobachtet.“ Die Richterin kann es nicht glauben. „Aber Sie haben beide eine Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung unterschrieben. Ich muss Ihnen wohl nicht erklären, was es heißt, als Polizist eine Falschaussage zu machen. Versauen Sie sich nicht ihre Karriere.“ Freispruch für Stefan S.
Gabriele Hohenstein
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