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Aus dem GERICHTSSAAL: Angeklagter erschien bekifft Mutmaßlicher Drogendealer vor Gericht

Eigentlich sollte sich Lennart L. (24) wegen unerlaubten Drogenbesitzes und Rauschgifthandels vor dem Schöffengericht verantworten – doch der Angeklagte erschien bekifft.

Stand:

Eigentlich sollte sich Lennart L. (24) wegen unerlaubten Drogenbesitzes und Rauschgifthandels vor dem Schöffengericht verantworten – doch der Angeklagte erschien bekifft. Er gab den Konsum von Marihuana und „Gras“ vor ein bis zwei Stunden zu. „Wie geht es Ihnen? Können Sie der Verhandlung folgen, Fragen verstehen und darauf antworten?“, wollte die Vorsitzende Richterin Reinhild Ahle wissen. „Beschissen geht’s mir“, parierte der junge Mann, der in der Awo-Wohngruppe „Die jungen Wilden“ im Lerchensteig lebt. „Aber ich will das jetzt durchziehen.“

Von Durchziehen könne keine Rede sein, entgegnete der Vertreter der Anklage. Schließlich gehe es bei dem Potsdamer um einiges. Die Staatsanwaltschaft warf Lennart L. vor, zwischen August 2010 und Juni 2012 von bislang unbekannten Dealern insgesamt 1200 Gramm Marihuana sowie 1250 Gramm Cannabisharz teils zum Eigenkonsum, teils zum Weiterverkauf erworben zu haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 13. Juni vorigen Jahres entdeckte die Polizei neben Marihuana und Cannabisharz auch Amphetamine, Rauschpilze sowie diverse Betäubungsmittelutensilien. Bei diesen Vorwürfen müsse er schon sicher sein, dass er verhandlungsfähig sei, so der Staatsanwalt. Lennart L. scheine ihm in seinen Reaktionen stark verlangsamt. In diesem Zustand könne nicht gegen ihn verhandelt werden. Deshalb rege er an, Haftbefehl gegen den Angeklagten zu erlassen und einen neuen Termin anzuberaumen. Bis dahin werde er zwangsläufig drogenfrei leben.

Lennart L. – kräftig, ungepflegter dunkler Bart, gerötete Augen – stützte den Kopf in die Hand. Der Verteidiger bat, sich mit seinem Mandanten auf dem Flur besprechen zu können. Der Staatsanwalt argwöhnte, Lennart L. könne dort Fersengeld geben. „Wir gehen so lange raus“, erklärte er. Als die „Strafsache Lennart L.“ erneut aufgerufen wurde, betraten auch zwei Justizbeamte den Saal, setzten sich hinter den Angeklagten. Die Vorsitzende betonte: „Nach Prüfung aller Umstände ist es uns doch zu heikel, heute zu verhandeln.“ Da Lennart L. sich durch den Konsum von Betäubungsmitteln kurz vor der Verhandlung absichtlich in diesen Zustand versetzt habe, sei es unumgänglich, Haftbefehl zu erlassen. Das sei „erzieherisch sinnvoll und könne das Ergebnis nur positiv beeinflussen“. Als neuer Termin wurde der 3. April bestimmt. „Sollen wir jemanden von Ihrer Inhaftierung benachrichtigen?“, fragte die Vorsitzende. „Es wäre nett, wenn Sie meine Eltern informieren könnten“, antwortete der Angeklagte kleinlaut. Dann schlossen sich die Handfesseln um seine Gelenke. (*Name geändert.) Hoga

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