Aus dem GERICHTSSAAL: Angeklagter: „Es ist eben einfach passiert!“
13-fach Vorbelasteter wegen Betruges in zwei Fällen vor Gericht/Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
Stand:
Aus dem GERICHTSSAAL13-fach Vorbelasteter wegen Betruges in zwei Fällen vor Gericht/Sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung Fast scheint es, als habe Daniel D.* (26) den Platz auf der Anklagebank abonniert. Bereits 13-mal kollidierte der Briefträger auf Zeit mit dem Gesetz, so u. a. wegen gefährlicher Körperververletzung, gemeinschaftlicher Sachbeschädigung, eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe, Erschleichens von Leistungen und unzähliger Diebstähle. In Haft saß er auch schon. Jetzt musste sich der Potsdamer wegen Betruges vor Gericht verantworten. Daniel D. soll am 6. Februar 2003 beim Versandhandel unter dem Namens seiner Mutter einen Computer samt Zubehör im Gesamtwert von 1480 Euro bestellt, jedoch nie vorgehabt haben, diese Summe zu begleichen, glaubt der Staatsanwalt. Fünf Tage später – so die Anklage – schloss der junge Mann telefonisch ein Premiere-Abonnement ab, orderte bei dieser Gelegenheit auch einen Digitalreciever zum störungsfreien Fernsehempfang. Wovon er die Sachen bezahlen wollte, steht in den Sternen. Daniel D. bezog zu dieser Zeit Sozialhilfe. Die reichte gerade, um die nötigsten Lebensbedürfnisse zu befriedigen. „Es ist eben einfach passiert. Ich kann es auch nicht ändern“, erklärt der Angeklagte zu Prozessbeginn cool. Da er bei besagtem Versandhaus als Schuldner bekannt sei, habe er zu einer List gegriffen, dennoch in den Besitz des begehrten Computers zu gelangen, so Daniel D. Als er den Namen seiner Mutter und deren Kontonummer nannte, sei es kein Problem gewesen, die Bestellung aufzugeben. „Sie wohnten damals in einer Wohnung, in der Sie nicht gemeldet waren. Dort hin ließen Sie sich die Ware liefern. Und Sie sollen den Zusteller abgepasst haben“, fasst Amtsrichterin Kerstin Devriel den weiteren Gang der Geschehnisse zusammen. „Für mich sieht das so als, als wollten Sie Spuren verwischen.“ „Bei Premiere habe ich aber meine eigene Kontonummer angegeben“, muckt der Angeklagte auf. „Wie viel hatten Sie auf dem Konto?“, fragt die Vorsitzende. Jetzt wird Daniel D. ganz klein. „14 Euro“, gesteht er verschämt. Und er gibt auch zu, einen Phantasienamen sowie ein falsches Geburtsdatum genannt zu haben. Der Staatsanwalt spricht von „einer wissen Tatintensität“, denn beide Betrügereien lagen dicht beieinander. Er beantragt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zu zweijähriger Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Gericht entscheidet ebenso. *(Name geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: