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Landeshauptstadt: Angeklagter ist voll schuldfähig Nach Hantelangriff droht

lebenslange Strafe

Stand:

Ronny H. – wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau angeklagt – ist weder schuldunfähig noch vermindert schuldfähig. Zu diesem Schluss kam der psychiatrische Sachverständige Alexander Böhle am gestrigen Verhandlungstag vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts. Somit könnte dem 34-Jährigen unter Umständen eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen.

Die Anklage wirft dem Potsdamer vor, die Chinesin am 29. Juli vorigen Jahres mit einer 16,5 Kilo schweren Hantel achtmal auf den Kopf geschlagen zu haben, um sie zu töten. Die zierliche Frau überlebte, liegt aber seitdem im Wachkoma. Hintergrund der Bluttat waren jahrelange Streitigkeiten des Paares um die Erziehung und Schulausbildung der drei gemeinsamen Kinder, die aus Sicht der Mutter in China bessere Chancen gehabt hätten (PNN berichteten).

„Ich war erstaunt, einen blassen, blonden, verzagt und ungelenk wirkenden Studenten vorzufinden“, erinnerte sich der Gutachter an sein erstes Zusammentreffen mit Ronny H. im Brandenburger Untersuchungsgefängnis. Der Psychiater führte insgesamt drei Gespräche mit dem Angeklagten. „Er konnte die Beziehung zu seiner Frau emotional nicht so schildern, dass ich ein Bild erhielt. Überhaupt hat er Schwierigkeiten, Gefühle konkret zu benennen“, so Böhle. Keinen Zweifel habe Ronny. H. allerdings daran gelassen, dass er seine Frau bis heute hasse. „Er sagte, noch im Koma kann sie meinen Kontakt zu den Kindern verhindern. Sein Entschluss, sie umzubringen und die Kinder zu befreien, habe ihm nur Scherereien eingebracht.“

Obwohl in gutbürgerlichen Verhältnissen aufgewachsen, habe Ronny H. bereits in der Kindheit Gefühlskälte und Gewalt kennengelernt. „Die Eltern stritten oft, der Sohn wurde in die Auseinandersetzungen hineingezogen und als Klagemauer verwendet“, berichtete der Gutachter. Dennoch sei er ein sehr guter Schüler gewesen. Sein Intelligenzquotient läge bei 120. Während des Studiums habe er unter Versagensängsten gelitten, bis heute keinen Abschluss erzielt.

Die Persönlichkeit des Angeklagten weise schizoide Züge auf, schätzte der Sachverständige ein. Solche Menschen seien oft einsam, verletzlich, leicht reizbar und rational. „Er hat erhebliche Selbstwertprobleme, weist aber auch narzisstische Tendenzen auf.“ Die Fremdheit des späteren Opfers habe es Ronny H. überhaupt erst möglich gemacht, eine Beziehung zu einer Frau aufzubauen. „Die war nicht gleich schief. Es gab durchaus Glücksmomente. Aber am Ende haben sich beide nur noch angefeindet“, brachte es der Gutachter auf den Punkt.

Zum Zeitpunkt der Bluttat habe Ronny H. unter keiner tiefgreifenden Bewusstseinsstörung gelitten. Eine schwere seelische Abartigkeit sei auch auszuschließen. Die Frage der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus stelle sich nicht, betonte Böhle. Eine psychologische Behandlung sei dennoch dringend nötig.

Die Verhandlung wird mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklagevertretung fortgesetzt. Hoga

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