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Aus dem GERICHTSSAAL: Angeklagter: „Keine Ahnung, was passiert ist!“

Potsdamer im Vollrausch ausgerastet/Polizist beendete Angriff durch Faustschlag

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Aus dem GERICHTSSAALPotsdamer im Vollrausch ausgerastet/Polizist beendete Angriff durch Faustschlag Torsten T. (31, Name geändert ) balanciert auf einem schmalen Grat. Wenn sich seine Leberwerte in absehbarer Zeit nicht bessern, kann er seinem Traumberuf Lebewohl sagen. Der Potsdamer absolviert gegenwärtig eine Umschulung zum Servicekaufmann im Luftverkehr. Um später auf den Flughäfen dieser Welt eingesetzt zu werden, benötigt er einen Sicherheitsausweis. Dafür ist tadellose Lebensführung vonnöten. Doch Torsten T. trinkt mehr als ihm gut tut. Mit benebeltem Hirn rastet er dann schon einmal aus – so wie am 30. Oktober 2004. Da sei er mit Freunden beim Fußball gewesen, habe hinterher ein Konzert besucht. Während der gesamten Zeit sei das Bier in Strömen geflossen. Als er am nächsten Morgen in der Ausnüchterungszelle der Polizei erwachte, sei ihm bewusst geworden, dass etwas vorgefallen sein müsse. „Ich habe keinen blassen Schimmer, was wirklich passiert ist“, meint Torsten T. beschämt. „Meine Freundin erzählte mir später, ich hätte mich mit meinem Kumpel auf der Straße geprügelt.“ Seine Erinnerung setzte erst wieder ein, als er am Morgen wild gegen die Zellentür gehämmert habe, ein Beamter selbige öffnete, sie dann wieder schloss und ihm dabei seinen großen Zeh einquetschte. „Ich hatte Zivildienst und sah in der Breiten Straße zufällig, wie zwei Kollegen mit dem Angeklagten herumhantierten“, berichtet Frank T. (46) von der Polizeiwache Mitte. „Der Herr ließ sich plötzlich auf den Boden fallen und schrie wie am Spieß.“ Er sei seinen Kollegen, die Mühe hatten, den Betrunkenen zu bändigen, zu Hilfe geeilt. „Wir haben ihn dann gefesselt und in den Streifenwagen gesetzt. Dabei machte er sich stocksteif, trat plötzlich heftig um sich.“ Der Arzt attestierte dem Wüterich später einen Blutalkoholwert von 2,57 Promille. Nicht nur Torsten T., auch einer der beteiligten Polizisten schien in jener Nacht über das Ziel hinausgeschossen zu sein. In der Gerichtsakte findet sich folgender Satz: „Der Angriff des Angeklagten konnte durch einen Faustschlag ins Gesicht abgewehrt werden.“ Gegen den uniformierten Schläger wurde anschließend wegen Körperverletzung ermittelt. „Ich habe meinen Alkoholkonsum inzwischen reduziert, um nicht noch einmal in so eine Situation zu geraten“, beteuert Torsten T. Das Gericht verurteilt den bereits wegen Körperverletzung Vorbestraften wegen fahrlässigen Vollrausches zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro. Hoga

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