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ATLAS: Angemessen

ATLAS Michael Erbach über Hartz IV und Wohnraumgrenzen Die von der Stadtverwaltung vorgestellten Wohnraumbemessungsgrenzen für die Empfänger des Arbeitslosengeldes nach Hartz IV klingen nicht nach dem Ende des Sozialstaates. 50 m2 für eine 1,5-Zimmer-Wohnung – so leben viele Alleinstehende in dieser Stadt, selbst wenn sie einen guten Job haben.

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ATLAS Michael Erbach über Hartz IV und Wohnraumgrenzen Die von der Stadtverwaltung vorgestellten Wohnraumbemessungsgrenzen für die Empfänger des Arbeitslosengeldes nach Hartz IV klingen nicht nach dem Ende des Sozialstaates. 50 m2 für eine 1,5-Zimmer-Wohnung – so leben viele Alleinstehende in dieser Stadt, selbst wenn sie einen guten Job haben. Die angegebenen Mietobergrenzen sorgen zwar dafür, dass diese Wohnungen nicht in den besten Wohngegenden zu finden sein werden, aber zumindest angemessenen Standard bieten können. Sozialbeigeordnete Elona Müller hat erklärt, dass es Ziel sei, wegen der Arbeitsmarktreform möglichst keine Umzüge anordnen zu müssen. Doch was passiert zum Beispiel, wenn ausgerechnet Empfänger von Arbeitslosengeld II zu denjenigen in der Stadt gehören, die noch in sehr großen, aber bislang preiswerten, weil bislang nicht sanierten Wohnungen leben? Was zählt dann für die Entscheidung? Billige Miete oder Wohnraumüberschreitung? Daher sollte die angekündigte Einzelfallprüfung unbedingt gelten. Missbrauch des Sozialstaates darf nicht länger sein. Doch könnte allein ein (Zwangs)Umzug teurer für die Stadt werden als bei geringer Grenzwertüberschreitung irgendwelche Standards durchzuboxen. Auch um des sozialen Friedens willen – das ist angemessen. Michael Erbach

Michael Erbach

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