Aus dem GERICHTSSAAL: Angriff auf Mitarbeiterin des Sozialamtes
Staatsanwaltschaft betont das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung
Stand:
Andrea A. (29, Name geändert) kennt ihre Rechte. Vor allem scheint die Hartz-IV-Empfängerin genau zu wissen, wie sie in den Genuss staatlicher finanzieller Zuwendungen kommen kann. Wie man sich allerdings Behörden gegenüber korrekt verhält, muss die zweifache Mutter noch lernen.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, am 29. Juni vorigen Jahres einer Mitarbeiterin des Sozialamtes grundlos einen Ring vom Finger gerissen zu haben, wodurch die Frau eine drei Zentimeter lange Risswunde erlitt. Die Ermittlungsbehörde erließ daraufhin einen Strafbefehl über 75 Euro, betonte das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Andrea A. legte Einspruch ein. Jetzt kam es zu einer mündlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. „Mir ist die Sozialhilfe zu Unrecht gekürzt worden“, berichtet die Ungelernte. Ich war am 24. Juni schon einmal da, um die Sache zu klären. Da hieß es, ich soll in fünf Tagen noch einmal kommen.“
Am 29. Juni sei sie dann an eine Sachbearbeiterin verwiesen worden, die sie überhaupt nicht kannte, mit der sie auch nicht klar kam. „Sie ließ mich nicht zu Wort kommen und brüllte mich an“, beschwert sich die wegen Körperverletzung Angeklagte. „Da bin ich sauer geworden und habe ihr die Akte aus der Hand gehauen. Einen Ring habe ich ihr aber nicht vom Finger gerissen.“ „Die Situation muss völlig eskaliert sein“, wirft Amtsrichterin Kerstin Devriel kopfschüttelnd ein. „Die entsprechende Sachbearbeiterin rief Kollegen und den Wachschutz zu Hilfe.“
Andrea A. sei sehr ungehalten gewesen, weil sie einige Minuten warten musste, berichtet Sozialamts-Mitarbeiterin Petra T. (45) im Zeugenstand. Während des Gesprächs sei sie ihr dann mehrfach ins Wort gefallen. Plötzlich sei sie aufgesprungen und um den Tisch herumgelaufen. „Ich habe mir einen Stuhl gegriffen, um sie abzuwehren.“ Andrea A. habe ihr die Akte aus der Hand geschlagen. „Kurz darauf habe ich bemerkt, dass mein Finger blutete und anschwoll. Mein Ring musste hinterher korrigiert werden.“ „Hatte die Akte so eine kleine Metallschiene zum Einhängen?“, fragt die Staatsanwältin. Die Zeugin nickt. Offenbar verhakte sich die Schiene in dem Schmuckstück, riss es der Sozialamts-Mitarbeiterin dabei vom Finger. „Wenn Sie klug sind, nehmen Sie den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück“, rät die Vertreterin der Anklage Andrea A. „Billiger kriegen Sie es nicht wieder. Sie können auch Ratenzahlung beantragen.“ Die Potsdamerin ist einverstanden. „Ich gehe gleich zur Bank und überweise die 75 Euro“, erklärt sie. „Und beherrschen Sie sich beim nächsten Mal“, gibt ihr die Richterin mit auf den Weg. hoga
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