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Aus dem GERICHTSSAAL: Angriff mit Bierflasche?

Entscheidung über Strafe ergeht in einem Jahr / Der verurteilte Jugendliche bekommt Bewährungshelfer

Stand:

Das Gericht setzt die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für die Dauer eines Jahres zur Bewährung aus. Für diese Zeit bekommt Tim T.* (18) einen professionellen Helfer an die Seite gestellt, muss nach dessen Weisung binnen zwei Monaten 60 Sozialstunden leisten . Außerdem hat er sich um Arbeit oder ein Praktikum zu bemühen.

Noch einmal lässt das Gericht Milde walten. Dabei kollidierte Tim T. in der Vergangenheit schon wegen Hausfriedensbruchs, gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Erschleichens von Leistungen sowie Diebstahls mit dem Gesetz, verbüßte sogar eine Woche Dauerarrest. Die aktuelle Anklage wirft dem Potsdamer Widerstand gegen Polizeibeamte und Körperverletzung vor. Laut Staatsanwaltschaft wurde Tim T. am 15. März im „Kaufland“ beim Diebstahl einer Flasche Schnaps erwischt. Als der Detektiv die Polizei zu Hilfe rief, schlug und trat der Arbeitslose wild um sich. Dann ergriff er eine mitgeführte Bierflasche am Hals, holte zum Schlag gegen einen Beamten aus. Erst der Einsatz von Pfefferspray machte dem Treiben ein Ende. Tim T. wurde an Händen und Füßen gefesselt und zur Blutprobe gebracht. Die ergab 2,79 Promille.

„Normalerweise falle ich mit einem solchen Wert um. Aber diesmal stand ich“, erzählt der Angeklagte. „Und ich weiß auch noch genau, was abgelaufen ist.“ Freimütig gesteht Tim T. den Diebstahl. Er hatte kein Geld, wollte aber weitertrinken. „Dann kommt da so ein Typ und haut mir voll in die Fresse. Seitdem ist ein Zahn locker“, kommentiert er die Polizeiaktion. Auf Nachfrage der Vorsitzenden räumt er ein: „Kann sein, dass mich der Polizist aus Versehen im Gesicht berührt hat, als ich mich gegen die Handschellen gewehrt habe. Allerdings habe ich nicht mit der Flasche ausgeholt.“ Die Ordnungshüter fühlten sich dennoch bedroht. „Ich trat dem Angeklagten die Flasche aus der Hand. Dann brachte ich ihn mit einem Armhebel zu Boden“, berichtet Dennis D. (25). Sein Kollege ergänzt: „Der Angeklagte war schwankend unterwegs. Sein Blick war getrübt. Bei der Festnahme habe ich seinen Kopf festgehalten, damit er mich nicht beißen kann.“ Als er Tim T. nach dem Reizgaseinsatz „aus Fürsorgepflicht“ die Augen auswaschen wollte, habe sich dieser sehr aggressiv gebärdet. „Tut mir leid“, meint Tim T. kleinlaut. Er lebt inzwischen in einer betreuten Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt, trinkt nach eigenem Bekunden kaum noch Alkohol. „In dieser Wohngemeinschaft gibt es feste Regeln“, stellt die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe klar. „Tim ist froh, einen geregelten Tagesablauf zu haben. Vorher lebte er eine Zeitlang auf der Straße.“ (*Namen geändert.) Hoga

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