Aus dem GERICHTSSAAL: Angriff mit einem Totschläger Neugieriger wollte sich Luxusauto anschauen
Alexander A.* (34) bezahlte seine Neugier mit schmerzhaften Blessuren.
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Alexander A.* (34) bezahlte seine Neugier mit schmerzhaften Blessuren. Der Berliner entdeckte am 1. September vorigen Jahres in einer offenstehenden Babelsberger Garage einen dunkelblauen Lamborghini. In unmittelbarer Nachbarschaft des italienischen Sportwagens parkten eine Harley Davidson und ein Mercedes-Cabriolet. Der gelernte Zweiradmechaniker wollte sich die Gefährte näher anschauen, betrat das Innere der Remise. Eckardt E.* (70), der Besitzer, glaubte an einen Eindringling, der Böses im Schilde führt. Er griff zum Schlagstock, zog ihn Alexander A. dreimal über. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl über 2250 Euro wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Rentner. Der legte Widerspruch ein. So trafen er und Alexander A. gestern im Gerichtssaal erneut aufeinander.
„Der Mann saß auf meiner Harley und versuchte, sie zu starten“, behauptete Eckardt E. auf der Anklagebank. Bei der Polizei hatte er allerdings ausgesagt, der vermeintliche Motorraddieb stand daneben. Bei seinem Erscheinen sei der Ertappte sofort auf ihn losgegangen, habe ihn geboxt, geschubst und heftig gegen die Brust geschlagen. „Ich hatte Angst. Da habe ich einen Besenstiel genommen und zwei- oder dreimal zugehauen“, gestand der Pensionär. Amtsrichterin Kerstin Nitsche hatte „ein Problem“ damit, die auf Fotos dokumentierten Verletzungen von Alexander A. mit Schlägen durch einen Holzknüppel in Verbindung zu bringen. Auch ein als Zeuge geladener Polizeibeamter, der damals zum Tatort gerufen wurde, bestätigte während der Verhandlung: „Das Verletzungsmuster passt nicht zu Hieben mit einem Besenstiel.“ Ein Totschläger – wie von Alexander A. als Tatwaffe benannt – sei in der Garage des Angeklagten allerdings nicht gefunden worden.
„Es war definitiv ein Totschläger, dreiteilig und mit einer Kugel am Ende. Ich habe ihn deutlich in seiner rechten Hand gesehen“, beteuerte das Opfer der Attacke im Zeugenstand. „Der Angeklagte hat erzählt, Sie hätten ihn zuerst angegriffen“, warf Richterin Nitsche ein. „Wieso sollte ich einen alten Mann schlagen?“, konterte Alexander A. Allerdings wurde Er bereits von einem Berliner Gericht wegen Hausfriedensbruchs zur Zahlung eines Monatsgehaltes verurteilt. „Ich wollte mir den Lamborghini und die Harley Davidson bloß ansehen. Männer sind halt so.“ Dass die offenstehende Garage Privateigentum ist, habe ihn in dem Moment nicht interesssiert. „Als der Besitzer kam, habe ich mich entschuldigt. Aber er hat mich gleich geduzt und als Penner beschimpft“, berichtete Alexander A. „Dann griff er sich den Totschläger und trieb mich damit wie ein Ferkel vor sich her.“ Ein von hinten geführter Schlag habe seinen Oberarm getroffen. „Zwei weiteren Hieben in den Rücken und gegen den Kopf konnte ich ausweichen. Einer davon erwischte meine Gürteltasche und zerlegte mein Handy in Einzelteile.“ Das Gericht regte an, Eckardt E. möge den Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknehmen. Bei einer Verurteilung würde die Strafe deutlich schärfer ausfallen, da von günstigeren Einkommensverhältnissen ausgegangen werden müsse als ursprünglich angenommen. Der Angeklagte stimmte zu. (*Namen geändert.) Hoga
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