Aus dem GERICHTSSAAL: Angriffe im Alkohol- und Drogenrausch
Haft und Aufenthalt in Entziehungsanstalt
Stand:
Detlev D.* (27) – hochaufgeschossen und hager - wurde in Handfesseln in den Verhandlungssaal geführt. Der Förderschulabgänger sitzt seit November vorigen Jahres wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Nötigung und Sachbeschädigung im Brandenburger Gefängnis. Dort wird er noch eine Weile bleiben müssen. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Birgit von Bülow verurteilte den Potsdamer am Dienstag wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, Bedrohung, Widerstandes gegen Polizeibeamte, Nötigung, Beleidigung sowie gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Da Detlev D. alkohol- und drogenabhängig ist, er sämtliche Straftaten unter dem Einfluss von Rauschmitteln beging, wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. „Mit 30 Jahren haben Sie vielleicht die Möglichkeit, ein neues Leben anzufangen“, sagte die Vorsitzende. Dann schlossen sich die Handschellen erneut.
Obwohl Detlev D. bereits unter zweifacher Bewährung stand, soll er am 3. Januar vorigen Jahres im Zufahrtsbereich des Rewe-Marktes am Bisamkiez einen „Polenböller“ gezündet, weitere der in Deutschland nicht zugelassenen Feuerwerkskörper in seinem Rucksack mitgeführt haben. Polizisten, die dem illegalen Feuerwerk ein Ende machen wollten, soll er mit Worten wie „Bullenschweine“ und „Arschlöcher“ beleidigt haben. Ein Atemalkoholtest ergab 2,06 Promille.
Am 20. März 2011 – so der zweite Anklagevorwurf – habe Detlev D. einem Wachschutzmitarbeiter des Obdachlosenheims im Lerchensteig mit einer Bierflasche in der Hand gedroht, ihn „auf die Fresse zu hauen und niederzuknallen“.
Am 27. Mai soll der schlaksige Mann dann Ernst gemacht, im Erlenhof einem Bekannten eine volle Bierflasche auf den Kopf gehauen haben. Dieser erlitt eine Platzwunde, die genäht werden musste, und mehrere durchtrennte Sehnen der rechten Hand, mit der er den Angriff abwehren wollte. Er war sechs Wochen krankgeschrieben. Diesmal wurde dem Angeklagten Blut abgenommen. Ergebnis: 3,42 Promille. Außerdem wurde der aktuelle Gebrauch von Cannabis nachgewiesen.
„Ich wollte bloß mal testen, wie laut so ein Böller ist“, erklärte Detlev D. lakonisch. An die „weiteren Abläufe“ könne er sich nicht mehr richtig erinnern. „Es ist aber möglich, dass ich die Ausdrücke in der Rage gesagt habe“, räumte er ein. Die Situation im Obdachlosenheim sei eskaliert, da der Wachmann forderte, er solle seinen Dackelwelpen anleinen. Die schweren Verletzungen seines Kumpels nach dem Flaschenhieb stellte der vielfach Vorbestrafte als Notwehrfolge dar. „Er hat mich zuerst angegriffen. Ich habe mich nur verteidigt“, behauptete er.
Der psychologische Sachverständige attestierte dem Angeklagten, ohne entsprechende Therapie eine Gefahr für die Allgemeinheit darzustellen. Die Erfolgsaussichten einer Behandlung seien „ganz positiv“. Schließlich habe es Detlev D. geschafft, seit seiner Inhaftierung clean zu bleiben. (*Name geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: