Aus dem GERICHTSSAAL: Angst um die „Pappe“
2400 Euro Strafe für vorgetäuschten Diebstahl des Unfall-Autos
Stand:
Das Gericht stellt den Anklagevorwurf der Unfallflucht im Hinblick auf die Sanktion ein, die Peter P.* (41) wegen des Vortäuschens einer Straftat kassiert. Und die ist mit 2400 Euro geharnischt. Doch der Berufskraftfahrer akzeptiert das Urteil. Er weiß, dass er Mist gebaut hat. Reumütig versichert er, so etwas nie wieder zu tun.
Am 1. Juli vorigen Jahres war Peter P. zu nachtschlafender Zeit auf dem Heimweg. Vor den Toren Potsdams prallte er mit seinem Ford gegen zwei Alleebäume. An diesen entstand laut polizeilicher Schätzung ein Schaden von 1000 Euro. Der Pkw des Mannes, den er kurz zuvor mit erheblichen Kosten „aufgemotzt“ hatte, war nach dem Crash nur noch Schrott. „Ich bin zu schnell gefahren und dadurch ins Schlingern geraten“, erzählt der bislang nicht Vorbestrafte. Da ihm nichts passiert war, sei er nach Hause gelaufen, habe dort auf den Schreck erst einmal einen ordentlichen Schluck getrunken. „Dann bin ich eingepennt.“ Am Nachmittag des Folgetages berichtete Peter P. bei der Polizei allerdings, ihm sei sein Auto gestohlen worden. „Ich hatte Angst um meine Fahrerlaubnis“, gibt er vor Gericht als Motiv an. Wenig später entdeckten die Beamten das Wrack am Straßenrand, untersuchten es auf Einbruchsspuren. Logischerweise fanden sie keine. „Die Polizisten kamen zu mir nach Hause. Sie sagten, es bestehe der Verdacht, dass ich den Diebstahl nur vorgetäuscht hätte und ich sollte doch die Wahrheit sagen. Das tat ich dann auch.“
„Hat sich das Grünflächenamt inzwischen bei Ihnen wegen des Baumschadens gemeldet?“, fragt Richterin Reinhild Ahle. Der Angeklagte verneint dies. „Ich bin ein paar Tage nach dem Unfall noch mal zu dieser Stelle gefahren. Da war an zwei Apfelbäumen die Borke ein bisschen ab“, so Peter P. Die Vorsitzende bestätigt nach einem Blick in die Akte: „In der Tat stellte die Streckenkontrolle keine Beschädigung an den entsprechenden Bäumen fest. Die haben sich offenbar regeneriert.“ (Vielleicht war die Schätzung des Schadens durch die Polizei ein wenig zu hoch gegriffen?)
Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft glaubt Peter P. nicht, dass er den Alkohol erst nach der Kollision mit den Bäumen konsumierte. „Sie waren betrunken. Deshalb sind Sie von der Straße abgekommen. Ihre Variante ist lebensfremd“, betont er. Für die Urteilsfindung spiele es letztendlich keine Rolle, ob der Angeklagte vor oder nach der Unfallflucht trank, befindet die Richterin. In dem Verfahren gehe es schließlich „nur“ noch um die vorgetäuschte Straftat. „Allerdings muss die Quittung für diese Dummheit schon deftig ausfallen“, konstatiert der Ankläger. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga
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